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| February 7, 2022

Informationen der Generalfinanzdirektion zur neuen Möglichkeit bezüglich der Veröffentlichung von Rechnungsabschlüssen im öffentlichen Register

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Im Dezember 2021 haben wir Sie bereits über die neue Möglichkeit der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen informiert, die durch eine Gesetzesänderung des Gesetzes Nr. 563/1991 Slg., über die Rechnungslegung, eingeführt wurde. Mit Wirkung ab 1. Januar 2021 können juristische Personen, die Handelskorporationen sind und Jahresabschlüsse in die Urkundensammlung des öffentlichen Registers nicht über die Tschechische Zentralbank (ČNB) einreichen, die neue Methode der Veröffentlichung von Abschlüssen verwenden, und zwar über einen zuständigen Steuerverwalter in Form von Abgabe im Rahmen einer Körperschaftsteuererklärung. Der Steuerverwalter wird somit den in der Steuererklärung enthaltenen Abschluss anstelle der Rechnungseinheit beim zuständigen Registergericht einreichen. Dieser Akt kann seitens des Unternehmens so erfolgen, indem es einen separaten Anhang zum Steuererklärungsformular ausfüllt.

Weitere Informationen, einschließlich Erfüllung der Anforderungen und Nicht-/Annahme der Verantwortung durch den Steuerverwalter, finden Sie auf der Website der Finanzverwaltung.