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| June 8, 2018

Die Regierung billigte strengere Sanktionen für die Nichtveröffentlichung des Jahresabschlusses in der Urkundensammlung

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Die Regierung hat am 6. Juni 2018 den Entwurf der Änderung des Gesetzes über die Handelskörperschaft und der weiteren Gesetze, die am 23. Februar 2018 vom Justizministerium vorgelegt wurde, gebilligt. Nach dieser Änderung sollten unter anderem Sanktionen für die fehlende Hinterlegung des Jahresabschlusses in die Urkundensammlung des Handelsregisters strenger werden. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung und der fehlenden Ansprechbarkeit kann eine Gesellschaft aufgrund der fehlenden Hinterlegung des Jahresabschlusses auch ohne eine Liquidation aufgelöst werden. Ziel der Novelle ist es, das Bestehen von Gesellschaften zu vermeiden, die keine wirtschaftliche Aktivität ausweisen und nur formal bestehen.

Die Handelskammer der Tschechischen Republik kritisiert diesen Entwurf, da nach ihrer Meinung die bisherigen Sanktionen nicht ausreichend genutzt werden und es trotzdem zu deren Verschärfung kommt. Der Entwurf muss noch seitens des Parlaments genehmigt und vom Präsidenten unterzeichnet werden.