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| January 21, 2016

Betrifft Sie die Konsolidierung vom 1.1.2016?

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Einzelne Jahresabschlüsse, die von Unternehmen gewöhnlich zum Stichtag erstellt werden, liefern keine Informationen über den Konzern (die Gruppe), deren Bestandteil das Unternehmen ist.        Wenn das Unternehmen eine Tochtergesellschaft besitzt (d.h. jemanden beherrscht), oder dieses Unternehmen im Besitz einer anderen Gesellschaft ist (d.h. von jemandem beherrscht wird), bilden beide zusammen eine Gruppe. Eine solche Gruppe, die Informationen über ihre Gesamtheit einreicht, kann dann die Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses haben.  

Ab dem 1.1.2016 werden die Werte der Kriterien für die Konsolidierungsverpflichtung gesenkt. Vielleicht betrifft auch Sie die Verpflichtung, einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen. Die Gruppe, die Ihr Unternehmen bildet, kann zum ersten Mal in dem Geschäftsjahr, das nach dem 1.1.2016 beginnt, die Konsolidierungsverpflichtung haben (bei Unternehmen mit einem Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, daher bis zum 31.12.2016).    

Für das Geschäftsjahr, das vor dem 31.12.2015 begonnen hat, musste eine Gruppe der Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt hat, die Konsolidierung erstellen: Gesamte Aktiva von mehr als 350 Mio. CZK, Umsatz von mehr als 700 Mio. CZK, durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer von 250.

Ab dem 1.1.2016 wurden die Werte dieser Kriterien für die Verpflichtung der Konsolidierungserstellung erheblich gesenkt. Ab jetzt müssen bei einer Gruppe der Unternehmen in einem nach dem 1.1.2016 begonnenen Geschäftsjahr mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein: Gesamtaktiva von mehr als 100 Mio. CZK, Umsatz von mehr als 200 Mio. CZK, die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter übersteigt 50. In diesem Falle ist sie verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen.

Wenn Sie zum ersten Mal obligatorisch konsolidieren, werden die folgenden Informationen für Sie von Vorteil sein. Diese helfen Ihnen, sich für eine voraussichtlich im Jahr 2017 realisierte Konsolidierung schon jetzt vorzubereiten. Eine rechtzeitige Vorbereitung verringert die Arbeit und die Kosten für das ganze Konsolidierungsverfahren.

Die Erstellung eines konsolidierten Konzernabschlusses erfordert bestimmte Besonderheiten, die besser schon zu Beginn des Geschäftsjahres berücksichtigt werden und die nicht erst bei der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses in den Jahresabschlüssen der beteiligten Gesellschaften aufwendig gesucht werden müssen.

Daher wollen wir jetzt erläutern, welche Besonderheiten es bei der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses gibt. Die Konsolidierung ist in den §§ 22 bis 23 des Gesetzes Nr. 563/1991 Slg., Buchhaltungsgesetz, definiert.

Eine konsolidierende Gruppe soll ihre buchhalterischen Methoden vereinheitlichen (es passiert oft, dass die konsolidierenden Unternehmen nicht die gleichen Geschäftsjahre haben, was in der Konsolidierung angeführt werden muss). Für einen einfacheren Ausschluss der gegenseitigen Beziehungen in der Gruppe können die Buchhaltungssysteme für eine bessere Identifizierung dieser Beziehungen eingestellt und weiterhin die Einführung neuer analytischen Kosten- und Umsatzkonten für einen einfacheren Ausschluss der geschäftlichen Transaktionen (bzw. der Marge) innerhalb der Gruppe berücksichtigt werden. Es ist sinnvoll, gerade an diese Vorgänge schon jetzt, wenn sich die Unternehmen am Anfang des Geschäftsjahres befinden, zu denken. Jede Konsolidierung erfordert darüber hinaus im ersten Geschäftsjahr schon die Konsolidierung der Anfangssalden des jeweiligen Geschäftsjahres und die Erfassung des sog. Konsolidierungsunterschiedes. Diese Informationen basieren auf einzelnen Jahresabschlüssen, die von den meisten Unternehmen in diesen Tagen erstellt werden.

Ein konsolidiertes Unternehmen ist verpflichtet, den Unternehmen in der Gruppe mitzuteilen, dass sie konsolidiert werden, und ihnen die Information über die Bestimmung des Konsolidierungskreises mitzuteilen. Weiterhin bestimmt es, welche Buchungen und sonstige Unterlagen diese Unternehmen verpflichtet sind, dem konsolidierenden Unternehmen für die Erstellung bereitzustellen.

Zur gleichen Zeit möchten wir Ihnen mitteilen, dass der konsolidierte Jahresabschluss der obligatorischen Prüfung eines Wirtschaftsprüfers unterliegt.

Wir werden Ihnen gern mit der Einführung der Anfangsinformationen und der Einstellung, einschließlich der Bestimmung des Konsolidierungskreises, und später mit der Erstellung der Konsolidierung behilflich sein.