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| August 2, 2018

Beschränkung der Subjekte, die EET-Verpflichtung haben?

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Eine Abgeordnetengruppe hat dem Parlament einen Gesetzentwurf am 26. 6. 2018 unterbreitet, in dem die Anzahl der Subjekte, für die die EET-Verpflichtung gelten soll, beschränkt wird, so dass die Adressaten der festgelegten Verpflichtungen nur Personen mit einer ausreichend hohen Umsatzschwelle sind. Es wurde insbesondere vorgeschlagen, dass nur diejenigen Personen die Subjekte der Erfassung von Umsätzen sind, die einkommensteuerpflichtig – als juristische oder natürliche Personen - sind, sofern sie Mehrwertsteuerzahler sind.

Der Vorschlag wurde mehrere Wochen nach der Ablehnung eines ähnlichen Vorschlags, der von siebzig Abgeordneten aus fünf parlamentarischen Klubs unterzeichnet wurde, vorgelegt. Im vorherigen Vorschlag ging es um registrierte Mehrwertsteuerzahler, auf die die Regierung in ihrer vorherigen Ablehnung hingewiesen hatte. Laut der Regierung hätten jene Unternehmer die EET-Verpflichtung vermeiden können, die Mehrwertsteuerzahler sein sollten, sich aber nicht registrieren ließen. Die Abgeordneten reagierten so auf diesen Vorwurf der Regierung.

Der neue Vorschlag wurde am 24. Juli 2018 von der Regierung verhandelt; diese nahm eine abweichende Stellungnahme an. Nach Auffassung der Regierung wäre die Beschränkung der Zahl der Unternehmen auf die Mehrwertsteuerzahler kontraproduktiv, da die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierung beim Erreichen der Umsatzgrenze von 1 Mio. CZK pro Jahr häufig durch die Meldung geringerer Umsätze umgangen wird.

Über den Novellenentwurf wird jedoch noch die Abgeordnetenkammer entscheiden.