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Ab 1. Januar 2014 trat das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Zivilgesetzbuch (im Folgenden nur „Neues Zivilgesetzbuch“ oder „NZGB“), in Kraft. Unter anderem bringt das Neue Zivilgesetzbuch viele Änderungen auch im Liegenschaftsbereich.
Das Neue Zivilgesetzbuch definiert eine Sache als alles was von einer Person unterschiedlich ist und dem Bedarf von Menschen dient.
Die nächste grundlegende Neuigkeit, die das NZGB mitbringt, ist eine Bemühung um Vereinigung eines Grundstücks und Baus.
Mit anderen Worten: eine Mühe, von dem Grundstück und Bau, die bis 31. 12. 2013 als zwei selbständige Sachen fungierten, eine Sache zu gestalten: Grundstück, dessen Bestandteil ein Bau ist.
Wenn zum Wirksamkeitsdatum des NZGB bei dem Bau und auch bei dem Grundstück unterschiedliche Besitzer waren, dann kommt es nicht zur Vereinigung des Grundstücks und Baus.