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| June 10, 2020

IFRS 16 - Leasing Vereinfachung der Erfassung der Änderungen in den Leasingverträgen infolge der Reduzierung des Mietzinses infolge der Coronavirus-Krise

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Im Mai 2020 veröffentlichte der IASB (International Accounting Standard Board) eine Ergänzung des Standards IFRS 16 Leasing, die die Vereinfachung der Erfassung von Änderungen in Leasingverpflichtungen infolge des reduzierten Mietzinses im Laufe oder infolge der Coronavirus-Pandemie beabsichtigt. EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hat diese Ergänzung am 2. Juni 2020 der Europäischen Kommission zur Genehmigung empfohlen.

Der IASB ermöglicht mittels dieser Ergänzung die Beurteilung der Ermäßigungen des ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 fälligen Mietzinses, nicht als Anpassungen des Leasings mit allen damit verbundenen Folgen, sondern er ermöglicht die Erfassung der Differenz zwischen dem jetzigen Wert der Leasingverbindlichkeit nach dem ursprünglichen Vertrag und dem derzeitigen Wert der Leasingverbindlichkeit mit der Einbeziehung aller Ermäßigungen oder Zeitverschiebungen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Diese Vereinfachung kann dann nicht angewandt werden, wenn andere Änderungen im Mietvertrag, wie z.B. bei der Laufzeit, erfolgten.

Diese Ergänzung gilt für den Buchhaltungszeitraum ab dem 1. Juni 2020, eine frühere Anwendung ist nur dann möglich, wenn der Jahresabschluss für den Zeitraum vor dem 1. Juni 2020 nach dem 28. Mai 2020 genehmigt wurde.

Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren oder wenn Sie sich derzeit mit einem ähnlichen Thema befassen, beraten wir Sie gerne.

Alice Šrámková