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Milan Pašek | May 1, 2014

Zeit für Erstellung des Jahresberichtes steht bevor, wissen Sie wie sollen Sie das anstellen?

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Der Jahresbericht ist in der Regel das einzige, sich periodisch wiederholende, geschlossene Dokument, das Informationen über die Gesellschaft für ihre Handelspartner, Aktionäre, potentielle Investoren, Banken oder Mitarbeiter übermittelt.

Der Jahresbericht muss vor allem von den Handelsgesellschaften und Genossenschaften erstellt werden, denen diese Pflicht § 21, Buchführungsgesetzes Nr. 563/1991 Slg. auferlegt. In der Praxis sind das die Gesellschaften, die verpflichtet sind den Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Der Jahresbericht muss neben den für Erfüllung seines Zwecks notwendigen Informationen wenigstens die vom Buchführungsgesetz vorgeschriebenen Informationen obligatorisch enthalten.

Die gesetzliche Pflicht, den Jahresbericht zu veröffentlichen, haben die im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften, oder diejenige, denen diese Pflicht eine besondere Rechtsvorschrift festsetzt. Die Handelsgesellschaften führen die Veröffentlichung des Jahresberichtes durch ihr Ablegen in die Urkundensammlung des Handelsregisters durch.