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| August 31, 2017

Wie kann eine Gesellschaft gegründet werden?

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Möglicherweise erscheint die Gründung einer Gesellschaft als ein einfaches administratives Verfahren. Für eine erfolgreiche Gründung muss jedoch den zuständigen Behörden eine Reihe von Dokumenten vorgelegt werden, deren Vorbereitung, insbesondere im Fall einer Gründung durch eine ausländische Person, zeitaufwändig ist und ein koordiniertes Vorgehen verlangt, das aus mehreren aufeinander folgenden Schritten besteht. Es ist wünschenswert, die Schritte vorab zu klären und sich mit den notwendigen Unterlagen noch vor der Aufnahme der Gründung der Gesellschaft vertraut zu machen. Das Ziel dieses Artikels ist es, dieses Verfahren bei der häufigsten Gesellschaftsform, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu erläutern.

Um eine Gesellschaft gründen zu können, ist es notwendig, zuerst beim Notar einen Gesellschaftsvertrag auszufertigen (im Falle eines alleinigen Gründers wird eine Gründungsurkunde ausgefertigt). Der Inhalt des Gesellschaftsvertrages ist teilweise gesetzlich bestimmt, teilweise der freien Entscheidung der Gesellschaft überlassen. Bei der Planung empfiehlt sich daher zu erwägen, welche Bestimmungen der Gesellschaftsvertrag enthalten wird. Ein Beispiel ist die Höhe des Stammkapitals, wobei der gesetzliche Mindestbetrag als nicht repräsentativ angesehen werden kann. Das Verfahren der Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (oder der Gründungsurkunde) beim Notar verlangt die Vorbereitung einiger Dokumente, deren Form und die Art der eventuellen Beglaubigung (Legalisierung, Apostille, Superlegalisierung der Dokumente, ...) davon abhängt, ob die Gesellschaft von tschechischen oder von ausländischen Gründern gegründet wird. Die Form hängt auch vom Sitz des ausländischen Gründers ab. In dieser Phase ist es auch angebracht, die Vorbereitung der Dokumente aufzunehmen, die in den folgenden Schritten verlangt werden und deren Erledigung zeitaufwändig sein kann (z.B. Nachweis des Gesellschaftssitzes, Besorgung der Vollmachten, der Auszüge aus dem Strafregister der künftigen Geschäftsführer usw.).

Nach der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages beim Notar folgt die Leistung der Einlagen auf die Art und Weise, die durch diesen Gesellschaftsvertrag bestimmt wird. Die eingezahlten oder eingebrachten Gegenstände der Einlagen werden vor der Gründung einer Handelsgesellschaft vom Einlagenverwalter, den der Gründer bestimmt, verwaltet. Eine Einlage in Geldform wird meistens auf ein für diesen Zweck vom Einlagenverwalter gegründetes Sonderkonto eingezahlt. Bei einer Sacheinlage müssen im Gesellschaftsvertrag deren Wert und Bewertungsweise angegeben werden.

Der nächste Schritt ist die Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt und das Erlangen der Gewerbescheine. Auch hier müssen Unterlagen in Bezug auf die Gewerbeart, die angemeldet wird, vorbereitet werden.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der oben genannten Schritte ist kann ein Antrag auf die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister gestellt werden. Eine erfolgreiche Eintragung ins Handelsregister hängt im hohen Maße nicht nur von den richtig vorbereiteten Unterlagen ab, die eine Anlage des Antrags bilden müssen, sondern auch vom zuständigen Registergericht, da jedes Registergericht unterschiedliche Anforderungen hat.

Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die Gesellschaft, und es wird auch automatisch für sie eine elektronische Datenbox eingerichtet. Ab diesem Tag ist die Gesellschaft zur Buchführung verpflichtet. Gleichzeitig ist sie zur Registrierung beim örtlich zuständigen Finanzamt, eventuell, nach der Art deren Tätigkeit, auch bei weiteren Behörden verpflichtet.

Aus dem vorstehenden folgt, dass die Gründung einer Gesellschaft ein Verfahren von aneinander folgenden Tätigkeiten ist, in dessen Verlauf der Gründer mit mehreren Behörden verhandeln muss. Die in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen vorbereiteten Unterlagen sind dabei der Schlüssel zum schnellen und erfolgreichen Abschluss des gesamten Verfahrens.

Bei Ihrem Interesse können wir Ihnen unsere praktischen Erfahrungen anbieten, die Ihre Zeit sparen und den gesamten Prozess der Gründung, einschließlich der Registrierung bei zuständigen Behörden vereinfachen, und zwar nicht nur von einer GmbH, sondern auch von anderen Formen von Gesellschaften.