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Roman Burnus | January 11, 2022

Wie ändern sich der Lohnersatz, das Krankengeld und andere Sozialleistungen im Jahr 2022

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Jährlich kommt es zur sog. Valorisierung/ Anpassung von Kürzungsgrenzen beim Durchschnittsstundenverdienst für Zwecke der Ermittlung der Lohnerstattung für die ersten 14 Tage der Arbeitsunfähigkeit oder Quarantäne.  Valorisiert werden auch die Reduktionsgrenzen für die Tagesbemessungsgrundlage bzw. Verdienste für die Berechnung des Krankengeldes, das bei dauernder Arbeitsunfähigkeit oder Quarantäne ab dem 15. Kalendertag zusteht. Die Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Valorisierung

Durch die Valorisierung der Kürzungsgrenzen für die Krankenversicherung wurden die Prozentsätze für die Festsetzung der Lohn- bzw. Krankengeldhöhe nicht erhöht, sie bleiben gleich. Es gibt nur eine Erhöhung des Teils des Einkommens, der bei der Berechnung von Sozialleistungen oder Einkommensausgleich eingerechnet (berücksichtigt) wird.

Neue Reduktionsgrenzen

Für das Jahr 2022 wurden folgende Kürzungsgrenzen für die Anpassung der Tagesbemessungsgrundlage festgelegt:

  • Die erste Reduktionsgrenze beträgt 1 298 CZK
  • Die zweite Reduktionsgrenze beträgt 1 946 CZK
  • Die dritte Reduktionsgrenze beträgt 3 892 CZK

Zur Ermittlung der Lohnerstattung wird die Berechnung des durchschnittlichen Stundenverdienstes herangezogen. 
Zur Berechnung des durchschnittlichen Stundenverdienstes wurden für 2022 folgende Kürzungsgrenzen festgelegt:

  • 1. Reduktionsgrenze in Höhe von 227,15 CZK anstatt der bisherigen Höhe von 206, 85 CZK, 
    wobei von der genannten Summe vom Durchschnittsverdienst 90 % eingerechnet werden.
  • 2. Reduktionsgrenze in Höhe von 340, 55 CZK anstatt der bisherigen Höhe von 310,28 CZK 
    – von dem die 1. Reduktionsgrenze übersteigenden Einkommen bis zum Wert der 2. Reduktionsgrenze werden 60 % eingerechnet.
  • 3. Reduktionsgrenze in Höhe von 681, 10 CZK anstatt der bisherigen Höhe von 620,38 CZK, wobei 
    von der die 2. Reduktionsgrenze übersteigenden Summe bis zur Summe der 3. Reduktionsgrenze 
    30 % eingerechnet werden.
  • Die Summen über die 3. Reduktionsgrenze werden nicht eingerechnet/ berücksichtigt.

Die Erstattung von Lohn bzw. anderen Einkommen beträgt 60 % des solchermaßen festgelegten Stundenverdienstes.  

Krankengeld

Bei Berechnung der Höhe der Krankengeldleistungen wird nicht das ganze Verdienst, sondern nur ein bestimmter Teil berücksichtigt. Auch in diesem Fall sind Reduktionsgrenzen festgelegt.

Reduktion der Tagesbemessungsgrundlage:

  • in die 1. Reduktionsgrenze werden 90 % der Tagesbemessungsgrundlage eingerechnet,
  • von der Summe zwischen der 1. und der 2. Reduktionsgrenze werden 60 % eingerechnet,
  • von der Summe zwischen 2. und der 3. Reduktionsgrenze werden 30 % eingerechnet,
  • die Summe über 3. Reduktionsgrenze wird nicht berücksichtigt.


Weitere Krankengeldleistungen

Weiter betrifft die Valorisierung insbesondere:

  • Geldleistungen bei der Mutterschaft (Mutterschaftsleistungen)
  • Pflege-/Betreuungsgeld
  • Kinderbetreuungsgeld - Leistungen für Väter (nach Kindergeburt)
  • langfristiges Pflegegeld