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Milan Pašek | June 11, 2014

Verteilung des Wirtschaftsergebnisses

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Für viele Gesellschaften ist gerade Juni der Monat für Genehmigung des Jahresabschlusses und der Wirtschaftsergebnisse. Diese Kompetenz fällt in den Wirkungsbereich der Hauptversammlung, die bis sechs Monate ab Ende des Buchhaltungszeitraums einberufen werden sollte.

Wenn die Hauptversammlung darüber beschließt, wie man mit dem positiven Wirtschaftsergebnis verfahren soll, hat sie in dem Genehmigungsverfahren (im Folgenden nur Gewinn) die folgenden Möglichkeiten.

Die Hauptversammlung kann über Gewinnzuteilung in den Reservefonds oder in sonstige Kapitalrücklagen entscheiden, laut der in dem Gesellschaftsvertrag bzw. in den Gesellschaftssatzungen angeführten Regeln. Man kann ggf. den Verlust aus Vorjahren bezahlen, sofern dieser ausgewiesen wird, oder den Gewinn auf das Gewinnvortragskonto überweisen. Im Zusammenhang mit dem Ersatz des Handelsgesetzbuches durch das Gesetz über Handelskörperschaften ab 1. 1. 2014 kam es zu wesentlichen Änderungen betreffend den Reservefonds, der ausführlichen Analyse der Änderung widmet sich ein separater Artikel.