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| April 17, 2014
Im März dieses Jahres ließ das Finanzministerium einen Entwurf der Novelle dieses Gesetzes für das Jahr 2015 frei, die versucht seine Fassung zu präzisieren und die Auslegungsunklarheiten zu beseitigen.
Unter die bedeutendsten gehören z.B.:
Gegenstand der Grundstücksteuer sollten nicht sämtliche Grundstücke unter einem Gebäude sein; weiters die Grundstücke, die eine Wasserfläche darstellen, mit Ausnahme der Teiche; Erweiterung der Definition der befestigten Fläche usw.