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Roman Burnus | May 11, 2021

Verlängerung des Ausgleichsbonus auf Mai 2021

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Die aktuelle Lage in der Tschechischen Republik ermöglicht es, nach und nach die Geschäfte und Dienstleistungen zu öffnen, deren Tätigkeit infolge der Regierungsmaßnahmen eingeschränkt war oder die ganz geschlossen waren. Jedoch ermöglicht es die gesundheitliche Lage bisher nicht, alle Geschäfte auf einmal zu öffnen. Deswegen hat die Regierung die Verlängerung der Ausgleichsboni genehmigt, die sie auch für Mai 2021 auszahlen wird.  Zurzeit nimmt die Finanzverwaltung Anträge der Unternehmer für März und April an, der letzte Tag, an dem Unternehmer einen Antrag auf den Ausgleichsbonus für Februar 2021 einreichen konnten, war der 3. Mai.

Ab dem 10. Mai 2021 nimmt die Finanzverwaltung neue Anträge auf Auszahlung des Ausgleichsbonus für Mai 2021 an. Nach dem verabschiedeten Gesetz Nr. 95/2021 Sb., über den Ausgleichsbonus für das Jahr 2021, das nicht mehr im Zusammenhang mit dem Notstand steht, wurde der Bonus von 500 auf 1000 CZK pro Tag erhöht, bei Vereinbarungen über die Ausführung der Arbeit oder über die Arbeitstätigkeit gibt es einen Bonus von 500 CZK pro Tag. Der Anspruch auf den Ausgleichsbonus muss mit einer eidesstattlichen Erklärung über den Rückgang der Einnahmen um mehr als 50 % im Vergleich mit der Zeit vor der Pandemie belegt werden. Diese entscheidende Kennzahl wird die Einnahmen im April 2021 mit den Durchschnittseinnahmen im Januar, Februar, März 2020 oder 2019 vergleichen.

Nach den Daten des Finanzministeriums hat die Finanzverwaltung Ende April bereits 328 Tsd. Anträge erledigt, und es wurden Ausgleichsboni in Höhe von 8 Mlrd. CZK ausgezahlt.

Ausgleichsprogramme COVID 2021 und COVID - nicht gedeckte Kosten

Die Zuschüsse aus diesen Programmen betrafen bisher nur den Zeitraum der ersten drei Monate dieses Jahres, die Regierung hat jedoch eine neue Verlängerung genehmigt. Firmen können daher einen Zuschuss aus dem Programm COVID 2021 in Höhe von 500 CZK pro Arbeitnehmer und Tag für den Zeitraum vom 11. Januar bis 9. Mai 2021 beantragen. Die Frist bis zum 9. Mai 2021 entspricht der Lockerung der Regierungsmaßnahmen bei der Mehrheit der Geschäfte, die ab Montag, dem 10. Mai 2021, öffnen können. Anträge der Antragsteller, die ihre Anträge für den Zuschuss bis 31. März 2021 gestellt haben, werden für April und Mai 2021 automatisch verlängert. Dann wird ihnen der Antrag zur Überprüfung und Abstimmung gesandt.

Auch das Programm COVID - nicht gedeckte Kosten, das eine Alternative zu COVID 2021 ist, wird weiterlaufen. Diese Alternative bietet Zuschüsse von 60 Prozent der Kosten für Unternehmer in maximaler Höhe von 40 Mill. CZK. Die Zuschüsse können von diesen zwei Programmen nicht gleichzeitig geschöpft werden, und sie können auch nicht anders kombiniert werden. Nach dem 9. Mai 2021 können die Unternehmer jedoch den Zuschuss auch für Mai aus dem Programm COVID - nicht gedeckte Kosten beantragen.  Die Antragsteller müssen jedoch damit rechnen, dass das Geld abgezogen wird, das sie bis zum 9. Mai 2021 aus dem Programm COVID 2021 geschöpft haben.