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Veronika Odrobinová | October 16, 2020

Verlängerung der variante „A“ des programms „Antivirus“

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Am 14.10.2020 hat die Regierung der Tschechischen Republik den Entwurf der Ministerin für Arbeit und Soziales Jana Maláčová zur Verlängerung der Variante „A“ des Programms „Antivirus“ genehmigt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine wesentliche Erhöhung der Zuschüsse für die Subjekte, die auf der Grundlage der aktuellen Regierungsmaßnahmen gezwungen wurden, ihre Betriebsstätten (z.B. Restaurants, Gaststätten, Bars, Fitness-Zentren, Schwimmbäder usw.) zu schließen. Was hat sich geändert?

Variante „A“ des Programms „Antivirus“

  • Die Variante „A“ des Programms „Antivirus“ wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.

Erhöhung des Zuschusses

  • Bisher betrug der Zuschuss, der auf der Grundlage der Schließung der Betriebsstätten gewährt wurde, 80 % des ausgezahlten Lohnersatzes, einschließlich der Abzüge, jedoch war er nicht höher als 39.000 CZK pro Arbeitnehmer und Monat.
  • Ab dem 1.10.2020 (d.h. rückwirkend) beträgt der Zuschuss infolge der Schließung der Betriebsstätten 100 % des ausgezahlten Lohnersatzes, einschließlich der Abzüge, jedoch nicht mehr als 50.000 CZK pro Arbeitnehmer und Monat.
  • Der Zuschuss im Rahmen der Variante „A“ des Programms „Antivirus“ für die Arbeitnehmer in Quarantäne bleibt unverändert, d.h. in Höhe von 80 % des ausgezahlten Lohnersatzes, einschließlich der Abzüge, die Obergrenze beträgt 39.000 CZK pro Arbeitnehmer und Monat.

Wie ist es mit den Varianten „B“ und „C“ des Programms „Antivirus“?

  • Die Variante „B“ ist für die Arbeitgeber bestimmt, deren Arbeitnehmern Arbeitshindernisse auf Seiten des Arbeitgebers infolge der wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Coronavirus-Erkrankung entstanden sind. Die Variante „C“ ist für die kleineren Arbeitgeber bestimmt, bei denen die Aussetzung der Abzüge für die Sozialversicherung von Juni bis August 2020 galt. Diese Varianten bleiben unverändert - d.h. die Variante „B“ gilt momentan bis Ende Oktober 2020 und die Variante „C“ kann nicht mehr geltend gemacht werden.

Wenn die aktuellen Regierungsmaßnahmen Ihre Geschäftstätigkeit betreffen, werden wir mit Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten besprechen.

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