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Verbraucherschutz im Lichte des Entwurfs des Ministeriums für Industrie und Handel

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„Ziel des Entwurfs ist es, Verbraucher beim Online-Einkauf besser vor unlauteren Geschäftspraktiken einiger Verkäufer zu schützen. Unser Entwurf wird ihnen ausreichend Informationen liefern, damit sie sich besser orientieren können und weniger verletzlich bzw. anfällig für Manipulationsversuche sind“, leitete der Minister Josef Síkela den Entwurf ein, dessen Hauptzweck die Umsetzung europäischer Vorschriften in innerstaatliches Recht ist.

Insbesondere das Konsumentenschutzgesetz soll geändert werden, aber auch das Bürgerliche Gesetzbuch in mehreren Bestimmungen. Beispielsweise gilt neu für rabattierte Produkte die Verpflichtung des Händlers, den Preis anzugeben, zu dem sie vor der Nachlassgewährung geliefert wurden. Eine solche Regel wird die derzeitige Praxis der Preiserhöhung kurz vor der Gewährung eines Rabatts effektiv verhindern. Der als Originalpreis angegebene Preis muss derjenige sein, den der Händler in einem Zeitraum von mindestens 30 Tagen vor dem Rabatt als den niedrigsten angegeben hat.

Das Verbot betrifft auch gefälschte Verbraucherbewertungen im Internet, die Sie vielleicht zum Beispiel von dem berühmten Stand mit Schinken und Würstchen auf dem Altstädter Ring kennen.

Bei unverlangten Haustürgeschäften, also solchen Verkäufen, die zum Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers führen, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 auf 30 Tage.

Darüber hinaus sieht der Entwurf Änderungen für den per Telefon realisierten Vertragsabschluss vor, die über die Anforderungen der Europäischen Union an die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten hinausgehen. Der Unternehmer muss seine Bestellung gegenüber dem Verbraucher auch in Textform bestätigen, d.h. ein einfacher Anruf genügt nicht. Der Verbraucher muss sein Interesse dann auch schriftlich, z.B. per E-Mail, bestätigen. Eine solche Gesetzgebung wird nicht nur dazu beitragen, den direkt unter Druck über einen Telefonanruf realisierten Verkauf zu verhindern, der beispielsweise häufig an Senioren gerichtet ist. Es bleibt jedoch das Problem, dass der Unternehmer-Anbieter Sie auch während der Textbestätigung der Bestellung anrufen kann, der Prozess eines unangenehmen Anrufs so verlängert wird und die unlautere Praxis nicht unbedingt verschwinden wird.

Der Regierungsentwurf hat Priorität und die 1. Lesung steht bereits auf der Tagesordnung des Abgeordnetenhauses. Es ist daher zu erwarten, dass wir seine Wirksamkeit bald hautnah spüren werden.