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Veronika Odrobinová | November 21, 2022

Unlautere Praktiken von Händlern im Lichte der Novelle des Verbraucherschutzgesetzes

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Am 3. November 2022 hat der Senat eine Regierungsnovelle des Verbraucherschutzgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Link) verabschiedet. Die Gesetzesänderung wurde dem Präsidenten der Republik eine Woche später vorgelegt und man wartet nur noch auf seine Unterschrift und Verkündigung. Die 30-Tage-Frist beginnt dann mit der Veröffentlichung in der Gesetzessammlung zu laufen, nach derer Ablauf tritt das Gesetz in Kraft. Wir bringen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die der Gesetzgeber für Verbraucher und Unternehmer vorbereitet hat.

Warum brauchen wir Änderungen beim Verbraucherschutz? Für eine Gesetzesänderung gibt es mehrere Gründe. Die erste, formale, ist die Erfüllung der Anforderungen, die durch europäische Regelungen an die innerstaatliche Rechtsordnung gestellt werden. Das gewichtigere Argument des Gesetzgebers ist jedoch die Verbesserung des Wettbewerbsumfelds für Unternehmer und die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken von Gewerbetreibenden. Ein solches Ziel kann laut den Verfassern des Gesetzes, aus deren Feder auch ein Begründungsbericht stammt, dadurch erreicht werden, dass die Möglichkeit der Durchsetzung der Pflichten des Unternehmers durch eine wirksamere Verwaltungsstrafe in Verbindung mit einer stärkeren Betonung des Schutzes der schwächeren Partei gewährleistet wird.  

Die Novelle betrifft praktisch alle Verkäufer, die Verträge mit Verbrauchern abschließen. Wenn Ihr Unternehmen also hauptsächlich im B2B- Bereich (business to business) handelt, betreffen Sie also die legislativen Neuigkeiten praktisch nicht. Die neue gesetzliche Regelung reagiert auf viele bisher unangreifbare Geschäftspraktiken, die die Position des Verbrauchers missbrauchen, und versucht gleichzeitig, den Veränderungen gerecht zu werden, die Digitalisierung und Online-Shopping in das Leben von Verkäufern und Kunden zu bringen.

Schluss mit Fälschungen mit Nachlässen 

Irreführendes Verhalten von Händlern, die den Kunden unter dem Deckmantel bombastischer Nachlässe Originalpreise präsentieren, ist leider keine Ausnahme von der heutigen Praxis. 

Nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle sollten diese Praktiken der Vergangenheit angehören. Händler sind verpflichtet, vor der ersten Anwendung der Aktion, für die sie ein Produkt angeboten haben, den niedrigsten Preis für ermäßigte Waren in einem Zeitraum anzugeben, der nicht kürzer sein darf als 30 Tage. Wenn sie die Ware für einen kürzeren Zeitraum angeboten haben, werden sie den niedrigsten Preis für die verstrichene Zeit anbieten. Das bedeutet, dass es verboten ist, den ursprünglichen Preis als neuen, verkaufsfördernden Preis zu bewerben. Lediglich verderbliche Waren (zum Beispiel frische Backwaren oder Feinkostprodukte) sind von der neuen Pflicht ausgenommen. Die Regel zielt auch nicht auf Treueprogramme ab, durch die Kunden Prämien für frühere Einkäufe erhalten. Die gesetzliche Verpflichtung gilt auch nicht für Skontoabzüge wegen Minderqualität oder Mängel. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt sowohl für klassische Geschäfte als auch für E-Shops. 

Bewertungen nur von echten Menschen und Schluss mit der unterschiedlichen/doppelten Qualität 

Vielleicht sind Sie bei der Suche nach einem Ort zum Mittagessen auf Einrichtungen gestoßen, die auf ersten Blick wie Touristenfallen aussehen, aber großartige Bewertungen und positive Begutachtung haben. Kürzlich machte beispielsweise Janek Rubeš, Journalist und YouTuber, auf dieses Phänomen aufmerksam, als er sich mit dem fragwürdigen Fleischverkauf auf dem Altstädter Ring (link) auseinandersetzte. Fremdsprachige 5-Sterne-Bewertungen werden oft von nur zu diesem Zweck erstellten Konten, nicht von tatsächlichen Kunden geschrieben. 

Der Gesetzgeber fordert Verkäufer neu dazu auf, Verbrauchern eindeutige und überprüfbare Informationen darüber zu geben, dass der Rezensent das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich gekauft oder genutzt hat. Dies gilt natürlich nicht nur für den Verkauf von Lebensmitteln, sondern für jedes Produkt oder jede Dienstleistung, die bewertet wird. 

Die Veröffentlichung gefälschter Bewertungen stellt nach der Gesetzesänderung eine unlautere Geschäftspraxis dar, ebenso wie die Behauptung, dass die Rezension von Verbrauchern stammt, die das Produkt gekauft haben, ohne dass der Verkäufer in irgendeiner Weise überprüft oder sichergestellt hat, dass die Behauptung wahr ist. Der Gesetzgeber hat auch auf die gezielte Verfälschung von Verbraucherbewertungen durch Streichen negativer Bewertungen gesetzt. Ein solches Verhalten wird auch in eine Liste der unlauteren Geschäftspraktiken aufgenommen. Wird ein Verbraucher Opfer unlauterer Geschäftspraktiken, hat er nach dem neuen Gesetzeswortlaut eine 90-Tage-Frist dazu, vom Vertrag zurückzutreten. Allerdings ist die Überprüfung von gekauften „Likes“ eher schwer vorstellbar, zumal selbst echte Bewertungen sind oft ohne verbale Kommentare und den vollständigen Namen des Rezensenten, nur in Form von „Sternchen“. 

Ebenfalls neu in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken ist die Einführung von Produkten mit unterschiedlicher/doppelter Qualität auf den Markt. Letzteres ist definiert als ein Produkt, das eine wesentlich andere Konsistenz/Ingredienzen oder Eigenschaften hat, wenn es gleichzeitig nicht durch legitime und objektive Tatsachen gerechtfertigt ist und wenn es sich gleichzeitig um ein identisches Produkt mit einem in mindestens 2 anderen EU-Mitgliedsstaaten auf den Markt gebrachten Produkt handelt. Das Verbot der unterschiedlichen/doppelten Qualität im Lebensmittelbereich ist uns bekannt. Wir werden nun sehen, wie effektiv und überprüfbar die Ausweitung dieser Anforderung auf andere Produkte sein wird. 

Ein Monat für die Warenlieferung, Vertragsabschluss beim Verbraucher zu Hause und per Telefonate 

Wenn ein Verkäufer ohne vorherige Vereinbarung mit einem Warenangebot beim Verbraucher zu Hause kommt, verlängert sich die Frist zum Rücktritt vom bestehenden Vertrag von bestehenden 14 Tagen auf 30 Tage. Im Falle einer telefonischen Kontaktaufnahme erfolgt eine Aufforderung zur Vertragsbestätigung in Textform (elektronisch oder per SMS genügt), andernfalls ist der Verbraucher nicht an den Vertrag gebunden. Gleich zu Beginn des Telefonats muss sich der Verkäufer auch vorstellen und seine Kontaktdaten angeben. 

Eine Neuheit im Bereich der Warenlieferung ist die 30-tägige Frist für die Lieferung von Waren, falls der Unternehmer und der Verbraucher nichts anderes vereinbart haben. Im Streitfall ist der Unternehmer gezwungen, die Verlängerung der Frist durch Vereinbarung nachzuweisen.

Schlussfolgerung

Die Novelle des Verbraucherschutzgesetzes in Verbindung mit der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die das Geschäftsleben von Unternehmern und Verbrauchern betreffen werden. Für Unternehmer wird es wichtig sein, sich mit den Änderungen im Detail vertraut zu machen und diese in ihrer Geschäftspraxis zu berücksichtigen. Der Verbraucher kann sich über einen höheren Schutz vor bisher übersehenen unlauteren Geschäftspraktiken und einen höheren Einklang der Rechtslage mit dem digitalen Zeitalter freuen. Hoffen wir jedoch, dass die Novelle dank der fairen Festlegung der gesetzlichen Wettbewerbsregeln zwischen Unternehmern und eines gesunden wettbewerbsorientierten Marktumfelds in erster Linie zu einer Marktentwicklung führen wird.

Autor: Veronika Odrobinová, Adam Simota