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| April 7, 2017

Trusts werden ein eigenes Register haben

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In letzter Zeit hat sich, hauptsächlich dank dem Finanzminister Andrej Babiš, das öffentliche Bewusstsein über den Begriff des sog. Trusts erhöht.

Der Trust gelangte nach der Rekodifizierung des Privatrechtes in das tschechische Bürgerliche Recht.

Gegenwärtig wird ein als Person ohne Rechtspersönlichkeit in kein öffentliches Register registriert, wobei auch die einzelnen Beteiligten am Trust nirgends veröffentlicht sind (Verwalter des Trusts, Gründer und Benefizient.

Dieser Zustand verändert sich ab dem 1.1.2018 nach dem Inkrafttreten der Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuches, konkret nach dem Inkrafttreten der Vorschrift Nr. 460/2016 Sb., denn diese Novelle führt die Bedingung ein, auf Grund derer Trusts mit dem Tag der Eintragung in das Register der Trusts entstehen. Trusts, die nach den bis zum 1.1.2018 gültigen Regeln entstanden sind, werden in der Erfassung der Trusts innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes registriert. Wenn der Antrag auf Eintragung nicht innerhalb dieser Frist eingereicht wird, erlischt die Verwaltung des Trusts.

Tatsachen, die in das Register der Trusts eingetragen werden sollen, sind vor allem folgende:

  1. Kennzeichnung des Trusts
  2. Zweck des Trusts;
  3. Tag des Entstehens und des Erlöschens des Trusts;
  4. Identifikations-Nummer des Trusts, die ihm das Registergericht erteilt;
  5. Name, Adresse und Geburtsdatum des Verwalters des Trusts (entsprechend, wenn dies eine juristische Person ist);
  6. Anzahl der Verwalter des Trusts und deren Handlungsweise;
  7. Name, Adresse und Geburtsdatum des Gründers (entsprechend, wenn dies eine juristische Person ist);
  8. wenn es sich um einen Trust handelt, der zu Privatzwecken gegründet wurde Name, Adresse und Geburtsdatum des Benefizienten (entsprechend, wenn dies eine juristische Person ist).

Falls Sie dieses Thema interessiert und Sie eine Beratung dazu wünschen, wenden Sie sich bitte an uns.

Autor: Štěpán Hrubý