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| July 8, 2021

Tornado-Geschädigte Regionen erhalten Steuererleichterungen

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Im Zusammenhang mit dem außerordentlichen Ereignis - dem Tornado in den Regionen Břeclav und Hodonín - veröffentlichte das Finanzministerium am 29. Juni 2021 das Finanzbulletin Nr. 26/2021, das den Aufschub bestimmter Steuerverpflichtungen ermöglicht. Der Aufschub der Steuerpflicht gilt für Steuerpflichtigen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in den Verwaltungsbezirken der Gemeinden mit erweiterter Zuständigkeit Břeclav und Hodonín haben, für die ein Gefahrenzustand in Bezug auf das außerordentliche Ereignis erklärt wurde (Informationen über den Sitz und den Wohnsitz der Steuerpflichtigen stehen der Steuerverwaltung zur Verfügung, und daher gilt für sie automatisch der Erlass) oder die den Großteil ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet dieser Verwaltungsbezirke ausüben (diese Tatsache muss der Steuerverwaltung mitgeteilt werden).

Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Steuererleichterungen:

- Verzicht auf Geldbußen für die verspätete Einreichung der Körperschafts-/Einkommenssteuererklärung für das Steuerjahr 2020 und für die verspätete Zahlung der Steuer (wenn die Verpflichtungen bis spätestens 31. August 2021 eingehalten werden).

- Erlass der Geldbuße für die verspätete Einreichung der Umsatzsteuererklärung für Mai 2021, Juni 2021 und das 2. Quartal 2021, der zusätzlichen Umsatzsteuererklärung, die der Steuerpflichtige bis zum 31. Juli 2021 abzugeben hat, und der verspäteten Zahlung der Steuer (wenn die Verpflichtung bis zum 25. August 2021 erfüllt wird).

- Erlass der Geldbuße für den Verstoß gegen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Kontrollmeldung, sofern die Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Kontrollmeldung zumindest teilweise in den Zeitraum vom 25. Juni 2021 bis zum 31. Juli 2021 fällt (und sofern die Verpflichtung spätestens am 25. August 2021 erfüllt wird). Dies gilt auch für Umsatzsteuerzahler aus anderen Teilen der Tschechischen Republik, für die ab dem 24. Juni 2021 die Kontrollmeldung von einer Person mit Sitz oder Wohnsitz in den Verwaltungsbezirken der Gemeinden Břeclav und Hodonín erstellt wird und die infolge eines außergewöhnlichen Ereignisses an der Erfüllung der mit der Kontrollmeldung verbundenen Pflichten gehindert wurden (diese Tatsache muss der Steuerverwaltung mitgeteilt werden).

- Erlass der Vorauszahlung der Kfz-Steuer, die am 15. Juli 2021 fällig wird.         

- Erlass der Strafe für die Nichtmitteilung von steuerbefreiten Einkünften nach § 38w des Einkommensteuergesetzes (vorausgesetzt, die Mitteilung erfolgt bis spätestens 31. August 2021).

- Erlass der Körperschafts-/Einkommenssteuer aufgrund von Einkünften in Form eines Zuschusses und eines Darlehens aus dem staatlichen Investitionsförderungsfonds für den Wiederaufbau eines von einem Tornado betroffenen Hauses.


Steuersubjekte, die von der Naturkatastrophe betroffen waren, aber außerhalb der Grenzen der am stärksten betroffenen Gemeinden liegen und daher nicht unter die Befreiung der Finanzministerin fallen, können die Befreiung individuell beantragen.

Aufschub der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Selbstständige, die vom Tornado betroffen sind

Eine weitere Hilfe für die vom Tornado Betroffenen ist die Stundung von Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge. Die Tschechische Sozialversicherungsanstalt erlässt den Arbeitgebern und Selbständigen aus den Gemeinden, die vom Tornado betroffen sind, die Geldbußen für die verspätete Zahlung der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge, und zwar für den Zeitraum von Juni bis November 2021. Der Erlass der Geldbuße gilt automatisch für Arbeitgeber und Selbständige, die zum 24. Juni 2021 ihren Wohn- oder Geschäftssitz in den Verwaltungsbezirken der Gemeinden mit erweitertem Zuständigkeitsbereich Břeclav, Hodonín und den Gemeinden Blatno und Stebno im Bezirk Lounsko hatten. Arbeitgeber und Selbstständige, die zum 24. Juni 2021 den überwiegenden Teil ihrer Tätigkeit in diesen Gebieten ausgeübt haben, müssen diese Tatsache mit einer eidesstattlichen Erklärung gegenüber der örtlich zuständigen Ortsstelle der Sozialversicherungsanstalt nachweisen. Der Erlass der Geldbuße ist an die Bedingung geknüpft, dass die Versicherungsbeiträge bis spätestens zum 31. Dezember 2021 gezahlt werden.