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Petra Čechová | October 11, 2022

Stellungnahme des Finanzministeriums zur Sberbank

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Am 23. Juni 2022 veröffentlichte das Finanzministerium seine Stellungnahme zur Rechnungslegung und Haushaltserfassung einiger Tatsachen im Zusammenhang mit der Problematik der Sberbank CZ, a.s.

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Zeitpunkt der Realisierung des Rechnungslegungsfalls (OUÚP-Zeitpunkt). Der Fall ist hier die Ausbuchung von als kurzfristige finanzielle Vermögenswerte bei der Sberbank ausgewiesenen Geldern und die damit verbundene Entstehung einer Forderung (und ev. Auswirkungen auf den Haushalt).

Der OUÚP-Zeitpunkt sollte am 30. 4. 2022 erfolgen, was das Datum der Erlangung der Rechtskraft zum Entzug der Banklizenz der Sberbank ist. Allerdings, wenn das Unternehmen das Datum 2. 5. 2022 – Eintritt der Bank in Liquidation - auswählt, ist es kein Problem und es wird keine Verzerrung seiner finanziellen Lage geben. Es empfiehlt sich, den Beschluss über den OUÚP-Zeitpunkt im Anhang zum Jahresabschluss zu kommentieren.

Die Forderung gegen die Sberbank ist füglich als B.II.33. Sonstige kurzfristige Forderungen zu buchen. Anschließend kann auch ein Wertberichtigungsposten erfasst werden, dem auch Zinserträge nach der Umbuchung von Geldern aus kurzfristigem Finanzvermögen gutgeschrieben werden (in der GuV-Rechnung stellen diese Zinsen den auf der Seite B.II.2 Zinsen ausgewiesenen Ertrag dar).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Autor: Jan Zvolský, Petra Čechová