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Veronika Odrobinová | November 16, 2021

Register der wirtschaftlichen Eigentümer

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Ab dem 1. Juni 2021 sind wir mit neuen Rechtsvorschriften über wirtschaftliche Eigentümer konfrontiert. Das Gesetz Nr. 37/2021 Sb., über die Registrierung von wirtschaftlichen Eigentümern, ist wesentlich strenger als die bisherige Gesetzgebung und sieht unangenehme Sanktionen bei deren Nichteinhaltung vor.

Das neue Gesetz gilt für alle Personen, die ihren Sitz in der Tschechischen Republik haben, sowie für Treuhänder von Trusts, die ihren Sitz, Wohnsitz oder eine Niederlassung in der Tschechischen Republik haben oder die in einer anderen Beziehung zur Tschechischen Republik stehen ("zu registrierende Personen").

Wenn Sie noch keine Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer in das Register eingetragen haben, lesen Sie diesen Artikel bitte sorgfältig durch.

Was sind die Sanktionen, wenn keine Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer gemacht werden?
Neben dem Risiko einer Geldbuße von bis zu 500.000 CZK sieht das Gesetz zusätzliche Sanktionen in Form eines Verbots der Auszahlung von Gewinnanteilen und eines Verbots der Ausübung von Stimmrechten vor. Eine Kapitalgesellschaft darf keinen Gewinnanteil an einen nicht registrierten wirtschaftlichen Eigentümer oder an eine vom wirtschaftlichen Eigentümer kontrollierte Kapitalgesellschaft auszahlen, noch darf eine Gewinnbeteiligung an eine Kapitalgesellschaft ausgezahlt werden, die keinen registrierten wirtschaftlichen Eigentümer hat. Ein nicht eingetragener wirtschaftlicher Eigentümer und eine Kapitalgesellschaft, die keinen eingetragenen wirtschaftlichen Eigentümer hat, kann bei einer Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung nicht abstimmen.

Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben wollen, können ebenfalls ein großes Problem haben. Wenn sie keinen eingetragenen wirtschaftlichen Eigentümer haben, wird der Auftraggeber sie von der Ausschreibung ausschließen.

Probleme im Zusammenhang mit fehlenden oder fehlerhaften Einträgen im Register der wirtschaftlichen Eigentümer werden auch von Banken und so genannten verpflichteten Personen nach dem Geldwäsche-Gesetz verursacht, zu denen beispielsweise Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gehören. Die verpflichteten Personen sind verpflichtet, solche Unstimmigkeiten im Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Dies kann bei der Abgabe von Steuererklärungen (mit Hilfe von Steuerberatern), bei der Prüfung von Jahresabschlüssen und damit bei deren Genehmigung der Fall sein.

Auch diejenigen, die sich bereits nach den früheren Rechtsvorschriften registriert haben, sollten nicht in Ruhe gelassen werden. Der Umfang der zu erfassenden Daten hat sich geändert. Zusätzlich zu den Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer werden nun auch Informationen über die Struktur der Beziehung erfasst. Bitte überprüfen und aktualisieren Sie daher gegebenenfalls Ihre Angaben im Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Achten Sie auch auf diejenigen Kapitalgesellschaften, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 37/2021 Sb., über die Registrierung von wirtschaftlichen Eigentümern sogenannte wirtschaftliche Ersatzeigentümer (Mitglieder des satzungsmäßigen Organs) im Register eingetragen haben. Nach den neuen Vorschriften ist es wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Eigentümer in solchen Fällen ein Mitglied des satzungsmäßigen Organs (genauer gesagt, eine Person in der obersten Führungsebene) der Gesellschaft mit dem größten Einfluss ist, d.h. der Gesellschaft an der Spitze der Eigentümerstruktur. Denn auch auf solche Unregelmäßigkeiten müssen die sogenannten verpflichteten Personen hinweisen.

Das Ende des Monats November rückt näher
Wenn die zu registrierenden Personen ihre wirtschaftlichen Eigentümer nach der bisherigen Gesetzgebung ordnungsgemäß registriert haben (d.h. sie haben die Registrierung im Register bis zum 1. Januar 2019 oder 15 Tage nach ihrer Gründung vorgenommen), müssen sie diese Registrierung bis zum 1. Dezember 2021 mit der neuen Regelung in Einklang bringen. Außerdem sparen sie durch die Registrierung von Änderungen im Register innerhalb der genannten Frist 4.000 CZK, was der Höhe der Gerichtsgebühr für die Registrierung im Register entspricht.

Für zu registrierenden Personen, die noch keine Registrierung vorgenommen haben, gilt diese Frist jedoch nicht, so dass sie gegen das Gesetz verstoßen. Sie sollten die Anmeldung daher unverzüglich vornehmen. Sie werden dann nicht vermeiden, die Gerichtsgebühren zu zahlen.

Es kann dauern
Wenn Sie wissen, dass Sie mit der Eintragung des wirtschaftlichen Eigentümers unter Zeitdruck stehen (Sie brauchen den wirtschaftlichen Eigentümer, um bei der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung abstimmen zu können usw.), sollten Sie bedenken, dass das Eintragungsverfahren selbst bis zu einem Monat dauern kann. Dies liegt daran, dass es bei den Gerichten keine feste Frist für die Registrierung gibt, so dass sie von der Arbeitsbelastung desjenigen Gerichtsbediensteten abhängt, dem Ihr Antrag zugewiesen wird. Dies kann vermieden werden, indem die Registrierung über einen Notar abgewickelt wird, der in der Regel flexibler ist. Dennoch muss berücksichtigt werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, insbesondere bei ausländischen Eigentumsverhältnissen, ebenfalls viel Zeit in Anspruch nehmen kann.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie sich über die Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer im Unklaren sind. Wir von Grant Thornton beraten Sie gerne.