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| May 16, 2014

Neuigkeiten in den Reisekostenersätzen ab 1. 1. 2014

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Die Problematik der Reisekostenersätze regelt vor allem das Gesetz Nr. 262/2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch, in der Fassung der späteren Vorschriften, im Teil 7. Laut der Ermächtigungsbestimmung traten, wie jedes Jahr, am 1. Januar 2014 zwei Kundmachungen in Kraft.

Es handelt sich um die Kundmachung zur Festsetzung der Höhe der Basissätze des ausländischen Kostgelds für das Jahr 2014 und um die Kundmachung zur Änderung des Satzes der Grundkompensation für Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen und des Kostgelds und über die Festsetzung des Durchschnittspreises von Treibstoffen zwecks Gewährung von Reisekostenersätzen.

Die Reisekostenersätze werden vom Arbeitgeber zur Zahlung der Reiseausgaben z.B. bei einer Dienstriese, Reise außerhalb des regelmäßigen Dienstortes, bei Verrichtung der Arbeit im Ausland u.ä., gewährt. 

Der Arbeitgeber im unternehmerischen Bereich kann den Arbeitnehmern auch weitere Reisekostenersätze gewähren, sofern er diese in Übereinstimmung mit § 152 Arbeitsgesetzbuches gewährt.