GT News

Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.

Petra Vaněčková | Alice Šrámková | May 16, 2023

Neues Rechnungslegungsgesetz: Ziele der Finanzberichterstattung und Anforderungen an die Qualität der Rechnungsinformationen

Teile den Artikel

Dieser Artikel ist der erste Schluck unserer Serie zum neuen Rechnungslegungsgesetz, in der wir Ihnen die Grundsätze und daraus resultierenden Neuigkeiten schrittweise vorstellen möchten.

Der erste Teil des neuen Rechnungslegungsgesetzes befasst sich mit den Zielen der Rechnungslegungs-berichterstattung und den Anforderungen an die Qualität der Rechnungsinformationen. Dies ist im Wesentlichen ein konzeptioneller Rahmen des neuen Rechnungslegungsgesetzes. Einige Elemente sind bereits aus dem aktuellen Rechnungslegungsgesetz bekannt, andere wurden ergänzt. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der erläuternde Gründebericht, der die einzelnen qualitativen Anforderungen erläutert.

Das Ziel der Finanzberichterstattung besteht darin, einem externen Nutzer Buchhaltungsinformationen, d.h. Informationen über die finanzielle Situation, finanzielle Leistung und andere Änderungen der finanziellen Situation bereitzustellen, die für Folgendes erforderlich sind:

  • seine wirtschaftliche Entscheidungsfindung
  • Vorhersage zukünftiger Cashflows, der Finanzlage und finanzieller Leistung
  • Beurteilung der Folgen des Handelns der für die Leitung der Buchhaltungseinheit
    verantwortlichen Person, und
  • Beurteilung der ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlicher Mittel bei der Ausübung der öffentlichen Verwaltung im Falle der Finanzberichterstattung durch eine Rechnungseinheit des öffentlichen Sektors.

Insgesamt legt das Gesetz einen weitaus größeren Schwerpunkt auf die Finanzberichterstattung als auf die Buchführung. Gleichzeitig wird die bestehende Unterscheidung zwischen doppelter und einfacher Buchführung aufgegeben. Das Unterscheidungskriterium für diese beiden Arten (Systeme) der Rechnungslegung sollte die Tatsache des Gegenstands deren Berichterstattung sein, d.h. ob das jeweilige System Änderungen der Finanzlage periodengerecht/ auf akrualer Basis oder über Einnahmen und Ausgaben erfasst. Neu ist auch die Definition des Ziels der Rechnungslegungsberichterstattung für den öffentlichen Sektor.

Buchhaltungsinformationen müssen sein:

  • Relevant und glaubwürdig, d.h. sie müssen den wirtschaftlichen Kern des dargestellten Sachverhalts erfassen und diesen Sachverhalt gleichzeitig vollständig, neutral und richtig darstellen. Relevante Informationen müssen es dem Nutzer ermöglichen, die finanzielle Situation richtig einzuschätzen, zukünftige Entwicklungen vorherzusagen, das Handeln der für die Leitung der Rechnungseinheit verantwortlichen Personen und die ordnungsgemäße Verwaltung öffentlicher Mittel zu beurteilen.
    Unter einer vollständigen Darstellung eines Sachverhalts versteht man eine solche Darstellung, die alle Daten enthält, die für ein vollständiges Verständnis des dargestellten Sachverhalts durch einen externen Nutzer erforderlich sind, d.h. einschließlich einer entsprechenden Erläuterung im Anhang zum Jahresabschluss. Eine neutrale Darstellung ist eine Darstellung, die die Entscheidungsfindung des externen Nutzers zur Erzielung eines vorgegebenen Ergebnisses nicht beeinflusst und gleichzeitig
    im Falle von Unsicherheit weder den Vermögenswert und den Ertrag überschätzt noch die Buchschulden und Aufwendungen unterschätzt. Darüber hinaus sind korrekte Informationen das Ergebnis einer angemessenen und fehlerfreien Vorgehensweise unter Berücksichtigung der verfügbaren Daten.
  • Zeitnah, verständlich, zuverlässig und vergleichbar. Informationen sind dann zeitnah, wenn sie dem externen Nutzer zu einem solchen Zeitpunkt zur Verfügung stehen, dass sie die auf dieser Grundlage getroffene Entscheidung des externen Nutzers beeinflussen können. Informationen sind zuverlässig, wenn sie es einer Person mit einschlägigen Fachkenntnissen ermöglichen, unabhängig von der juristischen Person, auf die sich die Informationen beziehen, sie für zuverlässig zu halten.
    Informationen sind vergleichbar, wenn ihr Vergleich mit anderen Buchhaltungsinformationen Schlussfolgerungen bezüglich deren Ähnlichkeit bzw. Verschiedenheit zwischen Buchhaltungszeiträumen oder zwischen verschiedenen Buchhaltungseinheiten zulassen.

Im nächsten Teil der Serie werden wir uns mit den Elementen der Finanzberichterstattung und ihren Definitionen befassen.

Autor: Alice Šrámková, Petra Vaněčková