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Daniela Riegel | June 13, 2019

Neue Regeln für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen in der Tschechischen Republik

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In diesem Artikel möchten wir Sie kurz darüber informieren, dass im März 2019 eine Novelle des tschechischen Einkommensteuergesetzes in Kraft getreten ist. Die Novelle führt einige Regeln im Zusammenhang mit der ATAD Richtlinie in der Tschechischen Republik ein. Unter anderem werden durch diese Novelle neue Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit der Zinsen eingeführt, die eine Auswirkung auf Ihre Geschäftstätigkeit haben können, und zwar insbesondere dann, wenn innerhalb Ihrer Gruppe von Unternehmen in der Tschechischen Republik zwischen den Unternehmen Kredite gewährt werden. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Regeln für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen (und der zusammenhängenden Kosten) und der neu umgesetzten Regeln der ATAD Richtlinie.

Bisherige Regeln für die steuerliche Abzugsfähigkeit

  • Die Finanzierungskosten, die mit der Beteiligung an einer Tochtergesellschaft im Zusammenhang stehen, werden im vollen Umfang als steuerlich nicht abzugsfähig betrachtet (z. B. Zinsen vom Kredit für den Erwerb der Beteiligung).
  • Die Finanzierungskosten, die den Regeln der niedrigen Kapitalisierung nicht entsprechen, sind steuerlich nicht absetzbar. Die Regeln der niedrigen Kapitalisierung beziehen sich auf sämtliche Finanzierungskosten (Zinsen, sonstige zusammenhängende Gebühren), die von den unter den nahestehenden Parteien vereinbarten Krediten bezahlt werden. Die Finanzierungskosten für Kredite, die das Verhältnis der Schuld und des Eigenkapitals von 1:4 übersteigen, werden für sonstige Buchhaltungseinheiten außer Banken als steuerlich nicht abzugsfähig betrachtet. Das oben genannten bezieht sich auch auf die Back-to-back Zinsen. Die Regeln beziehen sich jedoch nicht auf die Zinsen, die ein Bestandteil der Erwerbskosten der Aktiva sind (d.h. dieser Zins wird mittels der Abschreibungen der Vermögenswerte steuerlich absetzbar).
  • Die Finanzierungskosten, die mit den von der Körperschaftsteuer befreiten Einnahmen verbunden sind, sind vollständig steuerlich nicht absetzbar.
  • Die Finanzierungskosten, die mit einem Kredit verbundenen sind, sind in dem Fall, dass diese Kosten (oder die Fälligkeit dieser Kosten) von der Höhe des Gewinns des Schuldners abhängen, auch steuerlich nicht absetzbar.
  • Die nicht bezahlten Zinsen von einem seitens einer natürlichen Person gewährten Kredit sind steuerlich nicht absetzbar (sie werden bei der Zahlung steuerlich absetzbar).

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Neue Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit der Zinsen

Der Steuerpflichtige muss zuerst die oben genannten Regeln geltend machen, und dann die neuen Regeln bei den Zinsen anwenden, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllt haben. 

Die neuen Regeln beschränken die steuerliche Abzugsfähigkeit bei der Überschreitung einer Grenze der Finanzierungskosten, d.h. der Kosten, die die zusammenhängenden Erträge überschreiten). Diese Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 80 Mio. CZK oder bis zu 30% des Gewinns vor Zinsen, vor Besteuerung und vor Abschreibungen (EBITDA) im Rahmen einer Steuerperiode steuerlich absetzbar sein (das tschechische Einkommensteuergesetz enthält besondere Regeln für die Berechnung des EBITDA, die sich von der Berechnung des handelsrechtlichen/buchhalterischen EBITDA unterscheiden). Die finanziellen Kosten über diesen Grenzen werden als steuerlich nicht absetzbar betrachtet.

Die oben erwähnte Regel der niedrigen Kapitalisierung ist den neuen Regeln am nächsten. Die neuen Regeln erweitern wesentlich den Umkreis der Finanzierungskosten, bei denen der Steuerpflichtige die steuerliche Absetzbarkeit beurteilen muss - die an unabhängige Dritte bezahlten Zinsen (z.B. an die Bank), die Kursdifferenzen von der Neubewertung der Kredite, „implizite Zinsen“, die im Rahmen des Finanzierungsleasings bezahlt werden usw.

Die neuen Regeln regeln auch die Liste der Steuerpflichtigen, auf die sich die Regel beziehen oder nicht beziehen wird, z.B. die neuen Regeln werden sich auf diejenigen Steuerpflichtigen nicht beziehen, die die ausländischen Unternehmen nicht beherrschen, die keine festen Betriebsstätten im Ausland besitzen und die nicht verpflichtet sind, einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen und einen Teil der Konsolidierung zu sein.

Kapitalisierte Zinsen, d.h. die Zinsen, die ein Teil der Erwerbskosten der Aktiva sind, unterliegen der bisherigen Prüfung der niedrigen Kapitalisierung. Im Rahmen der neuen Regeln wird es notwendig sein, in jeder Steuerperiode den Betrag zu berechnen, der dem kapitalisierten Zins aus den steuerlichen Abschreibungen oder dem Restwert entspricht.

Aus dem oben genannten ergibt sich, dass die neuen Regeln unter die anspruchsvollsten Regeln des Steuerrechts für die Beurteilung der steuerlich abzugsfähigen Kosten gehören werden.

Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, werden wir Sie gern ausführlicher informieren, oder wir werden die Auswirkung auf die steuerliche Absetzbarkeit der Finanzierungskosten Ihrer Gesellschaft beurteilen.

Daniela Riegel & Štěpán Osička