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| December 21, 2021

Neue Möglichkeit zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen

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Unternehmen, die Jahresabschlüsse für den Zeitraum erstellen, der frühestens am 1. Januar beginnt und frühestens am 31. Dezember 2021 endet, haben nun die Möglichkeit, Jahresabschlüsse in Form von Einreichung im Rahmen einer Steuererklärung beim zuständigen Steuerverwalter zu veröffentlichen. Die neue Möglichkeit der Veröffentlichung wird lt. § 21b des Gesetzes Nr. 563/1991 Slg., über die Rechnungslegung, ermöglicht.

Die Einreichung beim Steuerverwalter muss Angaben darüber enthalten, inwieweit der Jahresabschluss beim Registergericht einzureichen ist und gleichzeitig ist der Jahresabschluss in der vorgeschriebenen elektronischen Form und in der lt. Abgabenordnung bestimmten Form einzureichen.

Diese Offenlegungsmethode ist nicht möglich für Unternehmen, die keine Handelskorporationen sind, sowie für prüfungspflichtige Unternehmen (da sie auch einen Jahresbericht erstellen).

Diese Möglichkeit ist daher hauptsächlich für kleinere Unternehmen bestimmt, die keiner Wirtschaftsprüfung durch Prüfer unterliegen.