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Roman Burnus | May 18, 2021

Mitteilung der Generalfinanzdirektion (GFŘ) zum Verpflegungsgeld

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Zusammen mit dem steuerlichen Paket für 2021, das im Gesetz Nr. 606/2020 Sb. enthalten ist, wurde unter anderem auch die Regelung verabschiedet, die es ab dem 1. Januar 2021 den Arbeitgebern ermöglicht, den Arbeitnehmern eine neue Form des Verpflegungszuschusses - das Verpflegungsgeld oder die sog. Verpflegungsgutschein-Pauschale, die steuerlich günstig ist, zu gewähren. Es handelt sich um eine Alternative zu den Verpflegungsgutscheinen (geldlose Form), die in der Tschechischen Republik einen oft gewährten Benefit für Arbeitnehmer darstellen.

  • 236 des Gesetzes Nr. 262/2006 Sb., Arbeitsgesetzbuch, regelt die Verpflegung der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern in allen Arbeitsschichten die Verpflegung zu ermöglichen, diese Verpflichtung hat er aber nicht gegenüber den Arbeitnehmern auf Geschäftsreisen. Das Einkommensteuergesetz regelt bereits die steuerliche Regelung des eventuellen Verpflegungszuschusses für die Verpflegung der Arbeitnehmer. Das Thema des Verpflegungsgeldes, das als steuerfreie Einnahme aus Beschäftigung (abhängiger Tätigkeit) betrachtet wird, wird mit Wirkung ab dem 1.1.2021 unter § 6 Abs. 9 Buchst. b), Einkommensteuergesetz, geregelt. Nach der genannten Bestimmung ist ein steuerfreies Einkommen des Arbeitnehmers das Einkommen bis zu 70% der Obergrenze des Verpflegungsgeldes, das an Arbeitnehmer mit dem Entgelt in Form eines Gehalts bei einer Dienstreise von 5 bis 12 Stunden pro Arbeitsschicht nach dem Arbeitsgesetzbuch gezahlt werden kann, was im Kalenderjahr 2021 den Betrag von 75,60 CZK darstellt.

Die Bedingungen für die Beurteilung des Verpflegungszuschusses (Geldform oder keine Geldform) als einer steuerlich abzugsfähigen Ausgabe (Aufwands) auf Seitens des Arbeitgebers sind im weiteren Zusammenhang unter § 24 Abs. 2 Buchst. j) Punkt 4, Einkommensteuergesetz, definiert. Die Verpflegungspauschale kann als Ausgabe (Aufwand) geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer in der jeweiligen Arbeitsschicht mindestens 3 Stunden anwesend war.

Bedingungen für die Gewährung des Verpflegungsgeldes bei Homeoffice-Arbeitnehmern

Die rechtliche Regelung des Einkommensteuergesetzes legt keinen obligatorischen Ort der Ausführung der Tätigkeit des Arbeitnehmers zur Anerkennung der Kosten für das Verpflegungsgeld fest. Diese Regelung ist nicht notwendig, da es sich um das Thema des arbeitsrechtlichen Verhältnisses handelt, das durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt ist. Arbeitnehmer, die an einem anderen vereinbarten Ort als dem Arbeitsort des Arbeitgebers arbeiten, was das Homeoffice darstellt, sind verpflichtet, in Arbeitsschichten zu arbeiten. Aus diesem Grund kann einem Arbeitnehmer auch das Verpflegungsgeld als steuerfreie Einnahme gemäß § 6 Abs. 9 Buchst. b), Einkommensteuergesetz, gewährt werden und gleichzeitig das Verpflegungsgeld als steuerlich abzugsfähigen Aufwand gemäß § 24 Abs. 2 Buchst. j) Punkt 4, Einkommensteuergesetz, geltend machen.

Um das Verpflegungsgeld geltend machen zu können, muss folgendes eingehalten werden:

Der Wohnort des Arbeitnehmers muss für die Ausübung seiner Tätigkeit vertraglich vereinbart sein und der Arbeitnehmer muss mindestens 3 Stunden pro Arbeitsschicht arbeiten. Weiterhin ist notwendig, die Einhaltung der zeitlichen Bedingung der abgearbeiteten Zeit zu erfassen.

Bedingungen für die Gewährung des Verpflegungsgeldes bei den sog. Vereinbarungen, die kein Arbeitsverhältnis darstellen

Bei den Vereinbarungen über die Arbeit, die kein Arbeitsverhältnis darstellen, stellt die Schwierigkeit die Tatsache dar, dass der Arbeitgeber gemäß § 74 Abs. 2, Arbeitsgesetzbuch, nicht verpflichtet ist, die seitens des Arbeitnehmers ausgeführte Arbeit in Schichten zu verteilen. Um das Verpflegungsgeld als steuerfreie Einnahme wie bei den anderen Arbeitnehmern beurteilen zu können, muss auch in diesem Fall die Bedingung des Arbeitsgesetzbuchs, die Arbeit in Schichten zu verteilen, eingehalten werden. Als Schicht wird gemäß § 78 Abs. 1 Buchst. c), Arbeitsgesetzbuch, der Teil der wöchentlichen Arbeitszeit ohne Überstunden verstanden, der seitens des Arbeitnehmers auf der Grundlage des im Voraus festgelegten Plan der Arbeitsschichten abgearbeitet werden muss. Wenn auf diese Weise ein Teil der Arbeitszeit (eine Schicht) festgelegt wird, und zwar am besten ausdrücklich in der jeweiligen Vereinbarung, über den dann eine Evidenz geführt wird, dann kann das Verpflegungsgeld an die Steuerpflichtigen, die ihre Arbeit auf der Grundlage der Vereinbarungen ausführen, die kein Arbeitsverhältnis darstellen, unter ähnlichen Voraussetzungen wie bei den anderen Arbeitnehmern gewährt werden.

Steuerfreies Verpflegungsgeld bei Arbeitsschichten, die länger als 11 Stunden sind

Wenn der Arbeitnehmer in einer Schicht mehr als 11 Stunden arbeitet und den Anspruch auf das Verpflegungsgeld in doppelter Höhe hat, d.h. für 2021 in Höhe von 151,20 CZK, dann handelt es sich bei diesem Arbeitnehmer lediglich um einen steuerfreien Betrag von 75,60 CZK, und der restliche Betrag wird dann ein besteuerbares Einkommen gemäß § 6 Abs. 1, Buchst. d), Einkommensteuergesetz, sein. Aus der Perspektive des Arbeitgebers wird es sich in voller Höhe um einen steuerfreien Aufwand handeln.

Bei einer kürzeren Schicht bzw. bei der Anwesenheit während der Schicht, die nicht näher bestimmt ist, wird das Verpflegungsgeld auch steuerfrei. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arbeitnehmer zum Beispiel 6 von 8 Stunden seiner festgelegten Arbeitsschicht beim Arzt verbringt. Wenn er das Verpflegungsgeld in diesem Fall erhält, wird es sich beim Arbeitgeber um einen steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwand handeln, beim Arbeitnehmer wird diese Einnahme jedoch steuerfrei sein.

Voraussetzungen der Gewährung des Verpflegungsgeldes bei Geschäftsführern von GmbHs

Gemäß § 6 Abs. 1 Buchst. c), Einkommensteuergesetz, wird das Einkommen für die Ausübung des Amtes des Geschäftsführers einer GmbH als Einkommen aus Beschäftigung (abhängiger Tätigkeit) betrachtet, und aus der Perspektive § 6 Abs. 2, Einkommensteuergesetz, wird der Geschäftsführer als Arbeitnehmer behandelt. Der Geschäftsführer einer Gesellschaft hat daher den Anspruch auf die Gewährung des Verpflegungsgeldes, wenn im Vertrag über die Ausführung seines Amtes eine bestimmte Arbeitszeit (mindestens 3 Stunden pro Schicht) vereinbart und diese nachfolgend in einer Anwesenheitsliste erfasst wird.