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| January 5, 2022

Mehrwertsteuerbefreiung für Atemschutzmasken und Gas- und Stromlieferungen – ist schon vorbei!

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Das Finanzministerium hat beschlossen, die Mehrwertsteuerbefreiung für Filtermasken und Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 und höherer Klasse nicht mehr zu verlängern. Die Mehrwertsteuerbefreiung endete damit am 31. Dezember 2021. Weitere Informationen finden Sie hier. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die befristete (zweimonatige) Mehrwertsteuerbefreiung für Gas- und Stromlieferungen auch am 31. Dezember 2021 geendet hat. Die Gesetzesänderung, die die Anwendung der Steuerbefreiung auch für nächste Perioden ermöglichen würde, wurde nicht verabschiedet.