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Roman Burnus | January 5, 2022

Kompensationsbonus (Ausgleichsprämie)

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Am 15. Dezember 2021 hat der Senat das Gesetz über Abfindungsprämien für Selbständige (OSVČ), Gesellschafter einer s.r.o. und Personen, die eine Tätigkeit aufgrund einer Arbeitsausführungs- oder Arbeitstätigkeitsvereinbarung ausführen (sog. Vereinbarungsauftragnehmer) verabschiedet. Das Gesetz wurde in der von der Abgeordnetenkammer vorgeschlagenen Form verabschiedet.

So wurden zwei Ausgleichszeiträume, vom 22. November bis 31. Dezember 2021 und die zweite, vom 1. Januar bis 31. Januar 2022 definierte Bonusperiode verabschiedet. Die Beantragung einer Ausgleichszulage kann ab 1. Januar 2022 erfolgen und Unternehmer können insgesamt bis zu 71 000 CZK gewinnen. Die Finanzverwaltung empfiehlt, Anträge frühestens am 1. Januar 2022 einzureichen, da die Gefahr besteht, dass früher eingereichte Anträge gewisse Mängel aufweisen können.