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| April 1, 2019

Ist ein virtueller Sitz legal?

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Das Stadtgericht Prag hat das Urteil erlassen, das unter anderem feststellt, dass „ein virtueller Sitz“ ein legales Institut ist. Mit Wirkung ab dem 20. 7. 2009 wurde nämlich die Bestimmungen § 19c des damals geltenden Gesetzes NR. 40/1964 Sb. (das sog. alte Bürgerliche Gesetzbuch) novelliert, und zwar durch das Gesetz Nr. 215/2009 Sb. (zur Zeit §§ 136, 137 des Gesetzes Nr. 89/2012 Sb., des (neuen) Bürgerlichen Gesetzbuches), die infolge der Gesetzgebung der Europäischen Union die Verpflichtungen der Unternehmen angesichts deren Sitzes gemildert hatte.

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Im Urteil wird ein Haftbefehl zitiert, in dem angeführt wird, dass die verklagte Gesellschaft keine eigene Betriebsstätte, keine Räumlichkeiten für ihre eigentliche Geschäftstätigkeit und keine Lagerräume besitzt, und daher entstanden Zweifel über die tatsächliche Ausübung der Geschäftstätigkeit dieser Handelsgesellschaft. Die Antragstellerin argumentierte, dass sie über einen ordentlichen Mietvertrag verfügte (über einen Lagervertrag), und sie fügte hinzu, dass die Bereitstellung und die Nutzung der virtuellen Sitze in der Tschechischen Republik seit 2009 eine gängige Praxis darstellt und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU sei, und sie wies auf das jeweilige Urteil hin.

Das Gericht hat der Antragstellerin in dieser Sache Recht eingeräumt und wies darauf hin, dass aus dem Haftbefehl nicht folgt, dass die Steuerbehörden diese Tatsache als gesetzwidrig betrachten oder dass diese Tatsache der Antragstellerin zur Last fiele, sie haben diese Tatsache als eine der Reihe von Merkmale betrachtet, die auf ein riskantes Verhalten der Antragstellerin deuteten.