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| September 14, 2021

Investitionsanreize als echte Unterstützung und nicht als Option für künftige Steuerabzüge?

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Im August 2021 legte das Ministerium für Industrie und Handel (MIT) der Regierung der Tschechischen Republik den Entwurf einer Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 221/2019 Sb., über die Durchführung einiger Bestimmungen des Gesetzes über Investitionsanreize in der Fassung der Regierungsverordnung Nr. 514/2020 Sb. vor.

Das Dokument hat bereits das interne Verfahren der Stellungnahmen durchlaufen. Die geänderte Verordnung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten, während die bisherigen Rechtsvorschriften für alle Verfahren gelten, die bis zum 1. Januar 2022 noch nicht endgültig abgeschlossen sind.

In der Begründung führt das MIT aus, dass laut einer Reihe von Wirtschaftsanalysen das Problem der geringen Wertschöpfung und der Konzentration auf Innovationen niedrigerer Ordnung in der tschechischen Wirtschaft im Vergleich zu fortgeschrittenen Volkswirtschaften fortbesteht, die sich im Gegenteil zu dieser auf wissensintensivere Aktivitäten konzentrieren. Ziel der Änderung ist es daher, Projekte des verarbeitenden Gewerbes mit hohem Mehrwert zu unterstützen.

Mit der Gesetzesänderung werden die folgenden Änderungen im Bereich der strategischen Investitionsmaßnahmen eingeführt:

  • Anhebung der Fördergrenzen auf 20 % der förderfähigen Kosten ohne ausdrückliche Wertgrenze (bisher 10 % der förderfähigen Kosten, jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 1,5 Mrd. CZK für eine Investitionsmaßnahme im verarbeitenden Gewerbe und 0,5 Mrd. CZK für eine Investitionsmaßnahme in einem Technologie- oder Reparaturzentrum),
  • Anpassung des Investitionsbetrags auf 2 Mrd. CZK und der Zahl der neuen Arbeitsplätze auf 250 für strategische Investitionsprojekte in der Produktion (vorher 0,5 Mrd. CZK und 500 neue Arbeitsplätze),
  • Ausweitung des Spektrums strategischer Investitionsmaßnahmen im verarbeitenden Gewerbe - unabhängig von der Begrenzung des Betrags (2 Mrd. CZK und 250 neue Arbeitsplätze) werden strategische Investitionsmaßnahmen im verarbeitenden Gewerbe jetzt Investitionen unterstützen, die sich auf ausgewählte Sektoren mit hoher oder mittelhoher technologischer Intensität konzentrieren (z. B. fortgeschrittene Werkstofftechnologien, Nanotechnologien, fortgeschrittene Fertigungstechnologien, Biotechnologien, Photonik, Mikroelektronik, Nanoelektronik, Technologien der künstlichen Intelligenz).

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Zulassungsverfahrens auf dem Laufenden halten. Wenn Sie neue Projekte in Sektoren mit mittlerer oder hoher Technologieintensität in Erwägung ziehen, lohnt es sich, die Investitionsanreize im Rahmen der neuen Vorschriften in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise können Sie nicht nur eine unbefristete und indirekte Unterstützung in Form eines "Steuerrabatts" für die nächsten 10 Jahre erhalten (basierend auf der Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu Vergleichszeiträumen), sondern vor allem eine direkte Unterstützung für Ihre Investitionen auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem MIT.

Wir unterstützen Sie in diesem Bereich (von der Erstellung des Plans bis zur tatsächlichen Auszahlung) gerne auf der Grundlage unserer bisherigen umfangreichen Erfahrungen mit Investitionsförderungen.