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| April 6, 2021

Frist für die Einreichung der Übersicht bei der Krankenversicherung

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Die Frist für die Einreichung der Übersichten der Krankenversicherung für 2020 läuft für alle Kleinunternehmer/Selbstständige am 2. August 2021 aus. Diese Möglichkeit wird durch die Novelle (Parlamentsdrucksache Nr. 1180) eingeführt, die vom Senat am 31.3.2021 verabschiedet wurde und zur Zeit auf die Unterzeichnung des Präsidenten wartet.