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Martina Šumavská | September 14, 2021

Europäische Kommission befürwortet Fortsetzung der freien Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich

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Am 28. Juni 2021 fasste die Europäische Kommission zwei Beschlüsse - einen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anderen im Rahmen der so genannten Strafrechtlichen Richtlinie -, wonach personenbezogene Daten weiterhin ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich übermittelt werden können, wenn sie dort ein Schutzniveau genießen, das grundsätzlich dem der Europäischen Union entspricht. 

Das Vereinigte Königreich trat am 31.12.2020 aus der Europäischen Union aus. Im Rahmen des Abkommens über das künftige Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Ende 2020 wurde eine Übergangsregelung für die Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich vereinbart - d. h. die ungehinderte Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union an das Vereinigte Königreich war vom 1.1.2021 bis spätestens zum 30.6.2021 im Einklang mit dem geltenden Unionsrecht weiterhin zulässig.

Die Beschlüsse vom 28. Juni 2021, die auf der oben genannten Übergangsregelung aufbauen und die Fortsetzung der freien Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich ermöglichen, wurden von der Europäischen Kommission nach einer sorgfältigen Bewertung aller im Vereinigten Königreich geltenden Vorschriften und Garantien im Bereich des Datenschutzes, einschließlich der Vorschriften über den Zugang zu personenbezogenen Daten durch Behörden, getroffen. Dabei kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die Datenschutzregelung des Vereinigten Königreichs weiterhin auf denselben Vorschriften beruht wie zum Zeitpunkt der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union, wobei das Vereinigte Königreich die Grundsätze, Rechte und Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung und der Strafrechtsrichtlinie vollständig in sein Rechtssystem nach dem Brexit übernommen hat.

Die Entscheidungen der Europäischen Kommission wurden (zum ersten Mal überhaupt) mit einer auf vier Jahre begrenzten Gültigkeitsdauer erlassen. Wenn das Vereinigte Königreich nach diesem Zeitraum weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau bietet, können neue Entscheidungen erlassen werden. Während dieses Vierjahreszeitraums wird die Europäische Kommission die Entwicklung der Rechtslage im Vereinigten Königreich überwachen und jederzeit bereit sein, einzugreifen, wenn das Vereinigte Königreich vom derzeitigen Datenschutzniveau abweicht.