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| May 27, 2016

Entsendung der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Steuern und die Versicherung

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Eine große Anzahl der Unternehmen entsendet ihre Arbeitnehmer ins Ausland, damit diese Erfahrungen sammeln oder als Aushilfe für eine Gesellschaft in der Gruppe arbeiten, oder sie erbringt mittels dieser Arbeitnehmer Dienstleistungen im Ausland. Aus den gleichen Gründen arbeitet eine große Anzahl von ausländischen Arbeitnehmern in der Tschechischen Republik.

Je nachdem, wer die Arbeitnehmer leitet, ihnen Aufgaben erteilt, wer für ihre Arbeit verantwortlich ist und nach weiteren Kriterien wird in der Praxis zwischen der internationalen Überlassung der Arbeitskräfte und der grenzüberschreitender Erbringung der    Dienstleistungen unterschieden. 

Internationale Überlassung der Arbeitskräfte

Die internationale Überlassung von Arbeitskräften ist eine Situation, in der eine Gesellschaft Arbeitskräfte von einem Anbieter mit dem Sitz im Ausland übernimmt. Der Anbieter kann sowohl eine klassische Arbeitsagentur, deren Ziel das Erzielen eines Gewinns ist, als auch eine Gesellschaft in der Gruppe, die von der Überlassung des Arbeitnehmers nicht profitiert, sondern die andere Gründe hat (Auslastung des Arbeitnehmers, Sammeln neuer Erfahrungen, Teilnahme an einem bestimmten ausländischen Projekt etc.) sein. Die Arbeitnehmer gehen oft für eine längere Zeit ins Ausland, auch mit der ganzen Familie.

Grenzüberschreitende Erbringung der Dienstleistungen

Bei der grenzüberschreitenden Erbringung der Dienstleistungen handelt es sich um die Erbringung der Dienstleistungen von einer Gesellschaft (mittels eines Arbeitnehmers), die keinen Sitz im Land, in dem sie die Dienstleistung erbringt, hat. Der Charakter der Tätigkeiten des Arbeitnehmers im Ausland ist nur vorübergehend. Der Arbeitnehmer überbringt in diesem Fall normalerweise seine sozialen Bindungen etc. nicht ins Ausland. Obwohl es auch hier Ausnahmen gibt, z.B. die Erbringung der Dienstleistungen eines Managers kann auch einen mehr langfristigen Charakter haben.

Die Ausübung der Tätigkeit im Ausland bringt die Notwendigkeit mit sich, sich mit den Auswirkungen im Bereich der Einkommensteuern und der Sozial- und Krankenversicherung zu befassen.

Steuerliche Verpflichtung

Die Weise und der Ort der Besteuerung des Einkommens des Arbeitnehmers im Falle der internationalen Entsendung wird von einer ganze Reihe von Faktoren beeinflusst - zu denen gehören die Dauer der Ausübung der Tätigkeit, die Person des Zahlers der Einkommen, eine bestimmte Entsendungsstruktur. Wesentlich ist dann die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit des Arbeitnehmers. Für die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit sind auch die persönlichen Bindungen des Arbeitnehmers von großer Bedeutung. 

Sehr oft entstehen die steuerlichen Verpflichtungen des entsandten Arbeitnehmers in mehreren Ländern gleichzeitig. In einigen Fällen wird das Einkommen des Arbeitnehmers im Ausland mittels der Lohnagenda bereits ab dem ersten Arbeitstag versteuert, in anderen Fällen muss der Arbeitnehmer sein Einkommen mittels einer Steuererklärung versteuern, und es gibt auch Fälle, in denen es keine ausländischen steuerlichen Auswirkungen gibt. Jeder Fall muss einzeln beurteilt werden. Auf der Suche nach einer steuerlichen Lösung sollte sowohl gemäß den lokalen Rechtsvorschriften, als auch gemäß dem jeweiligen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Vorrang vor den lokalen Rechtsvorschriften haben, gehandelt werden.

Versicherung

Die individuelle Lage beeinflusst auch die Teilnahme des Arbeitnehmers an dem tschechischen oder dem ausländischen System der Kranken- und Sozialversicherung. In diesem Bereich sollten, neben den lokalen Vorschriften, die Verordnung über die Koordinierung der Systeme der Sozialversicherung (innerhalb der EU), ggf. die zwischen den Staaten außerhalb der EU abgeschlossenen bilateralen Abkommen zur Sozialversicherung (falls vorhanden) befolgt werden. 

Die Grundregel gemäß der EU-Verordnung ist, dass ein Arbeitnehmer dem System der Sozialversicherung (und Krankenversicherung) in einem einzigen Land unterliegt, und zwar in der Regel dort, wo er seine Arbeit ausführt. Dies ist ein grundlegender Unterschied gegenüber den steuerlichen Auswirkungen. 

Wenn Sie mehr erfahren möchten, laden wir Sie zum Seminar mit dem Titel "Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland und Beschäftigung der Ausländer in der Tschechischen Republik im Hinblick auf die Einkommensteuer und die Sozial- und Krankenversicherung" ein, das am 9. 6. 2016 stattfinden wird.  Das Ziel des Seminars ist es, die Grundlagen der Frage der Entsendung der Arbeitskräfte ins und aus dem Ausland aus der Perspektive dieser Bereiche, und zwar vor allem innerhalb der EU, zusammenzufassen. Sie werden erfahren, welche Dokumentation zur Entsendung vorbereitet werden muss, wann es notwendig ist, eine „Schattenlohnagenda“ zu führen, und wie die Lohnagenda des entsandten Arbeitnehmers zu verstehen ist, wie die Zuständigkeit des entsandten Arbeitnehmers zum Versicherungssystem bestimmt wird, wann und wie das A1 Formular zu besorgen ist und wozu es eigentlich dient etc.  

Das Seminar richtet sich in erster Linie an die Mitarbeiter der Personalabteilungen von Gesellschaften, die ihre Arbeitnehmer international entsenden. Für das Seminar können Sie sich hier anmelden: http://www.fucik.cz/seminare-and-actions vysilani-pracovniku/-in-foreign-and-zamestnavani-cizincu-v-cr-z-looking-dani-of-prijmu-and-socialniho-and-zdravotniho-pojisteni/.

Im Falle Ihres Interesses können wir Sie in diesem Bereich auch gern individuell beraten.