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Roman Burnus | December 15, 2020

Die neue pauschale Steuer ab Januar 2021

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Ab 1. Januar 2021 können Kleinunternehmer und Selbstständige eine neues Regime der pauschalen Steuer nutzen. Die pauschale Steuer können die Selbstständigen oder die Kleinunternehmer nutzen, die keine Umsatzsteuer zahlen und deren Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit in der jeweiligen Steuerperiode (d.h. 2020) 1 000 000 CZK nicht übersteigen. Die Möglichkeit kann nicht derjenige Selbstständige/Kleinunternehmer nutzen, der Gesellschafter in einer offenen Handelsgesellschaft oder Komplementär in einer Kommanditgesellschaft ist, der Selbstständige darf keine Einnahmen aus einer Beschäftigung haben (mit Ausnahme der Einkünfte, die mit der Quellensteuer besteuert werden - z.B. der Einkünfte auf der Grundlage der sog. Vereinbarung über die Ausführung der Arbeit, die nicht 10 000 CZK übersteigen), er darf kein Schuldner sein, gegen den ein Insolvenzverfahren seitens der Behörden eingeleitet würde, und er darf keine Einnahmen haben (Kapitaleinnahmen, Vermietung usw.), die höher sind als 15 000 CZK.

 Die Höhe der pauschalen Steuer für 2021 wurde in Höhe von 5 469 CZK monatlich festgelegt. Dieser Betrag enthält die Krankenversicherung in der Mindesthöhe von 2 393 CZK, die Sozialversicherung in der Mindesthöhe von 2 976 CZK und die Einkommensteuer in Höhe von 100 CZK. Die monatlichen Vorauszahlungen sind stets innerhalb vom 20. Kalendertag des jeweiligen Kalendermonats fällig und sollten auf das seitens des Finanzamts geführte „gemeinsame persönliche Steuerkonto“ gezahlt werden. Durch die monatliche Zahlung der Vorauszahlungen ist die Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, der Tschechischen Sozialversicherungsanstalt und der Krankenversicherung für das jeweilige Jahr erfüllt.

Der Vorteil der pauschalen Steuer ist insbesondere die Minderung der administrativen Kosten für die Erarbeitung der Steuererklärung und der Übersichten der Versicherung der Selbstständigen, da statt früher drei (3) Zahlungen jetzt nur eine erfolgt, und im Weiteren wird die Unsicherheit angesichts der Kontrollen seitens der Steuerverwaltung beschränkt. Ein großer Nachteil ist dagegen die Unmöglichkeit, die steuerlichen Ermäßigungen und Vorteile (z.B. die Grundermäßigung des Steuerzahlers, die Ermäßigung für den Ehepartner und für die Kinder usw.) geltend zu machen.

Wenn ein Selbstständiger/Kleinunternehmer diese pauschale Steuer nutzen will, muss er diese Tatsache dem örtlich zuständigen Finanzamt auf einem speziellen Formular bis 11. Januar 2021 melden. Eine spätere Mitteilung wird nicht akzeptiert, und die Frist kann nicht verlängert werden.

Wenn Sie wissen möchten, ob für Sie die Möglichkeit der pauschale günstig ist und Sie einen Vergleich machen möchten, können Sie uns gerne ansprechen.