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| October 4, 2022

Die neue Meldepflicht bzgl. digitaler Plattformen (DAC 7) wurde von der Abgeordnetenkammer der ČR verabschiedet

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Am 30. September 2022 hat die Abgeordnetenkammer der Tschechischen Republik eine Änderung des Gesetzes über die Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich verabschiedet. Damit sollte eine neue Meldepflicht für digitale Plattformen eingeführt werden, über die Einnahmen in Form der Erbringung von Dienstleistungen, des Warenverkaufs oder der Vermietung von Immobilien oder Transportmitteln (z.B. Airbnb, Booking, Uber, Liftago, Aukro, Bazoš, Facebook, usw.) erzielt werden.

Nach der Gesetzesänderung sollten die Betreiber dieser digitalen Plattformen ab 2023 Informationen über Nutzer einholen und speichern, die Einkünfte mit ausgewählten Aktivitäten auf diesen Plattformen erzielen. Zu den Informationen, die sie sammeln sollen, gehören unter anderem die Anzahl der durchgeführten Transaktionen und die Höhe der von den einzelnen Benutzern generierten Einnahmen.

In Hinblick darauf, dass die Gesetzesänderung bereits vom Abgeordnetenhaus der Tschechischen Republik verabschiedet wurde, gehen wir davon aus, dass derer Zustimmung durch den Senat der Tschechischen Republik und anschließend durch den Präsidenten der Republik bis Ende dieses Jahres, d.h. gemäß der EU-Vorgabe zur Umsetzung der Richtlinie bis Ende 2022, erfolgen sollte.

Nähere Informationen zur Novelle des Gesetzes über die Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich können Sie HIER nachlesen. 

Könnte die neue Meldepflicht auch Sie betreffen oder wenn Sie an detaillierteren Informationen interessiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Autor: Michal Hlaváč