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Pavlína Valešová | June 24, 2016

Die einfache Buchhaltung ist zurück

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Anfang 2016 traten Änderungen des Buchhaltungsgesetzes-cz Nr. 221/2015 Slg. in Kraft, die wieder die einfache Buchhaltung ermöglichen. Jedoch nicht für alle und nur zu bestimmten Bedingungen.

Die einfache Buchhaltung ist im Gesetz schon seit mehreren Jahren nicht mehr geregelt (sie wurde am 1. 1.2004 durch die Steuerevidenz ersetzt). Einigen Unternehmen wurde jedoch eine Ausnahme erteilt; diese können ihre Buchhaltung als eine einfache Buchhaltung führen. Diese Unternehmen buchen daher nach den Regeln, die vor einigen Jahren abgeschafft wurden. Das war der Hauptgrund für die Wiedereinführung der einfachen Buchhaltung im Buchhaltungsgesetz-cz.

Ein Unternehmen ist berechtigt, eine einfache Buchhaltung unter folgenden Bedingungen zu führen:

  1. es ist kein Mehrwertsteuerzahler,
  2. sein Gesamtumsatz in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr hat nicht 3 Mio. CZK überschritten (in diesem Wert sind nicht die Übergangsposten, der Umsatz vom Verkauf der Sachanlagen, zufällige oder außerordentliche Einnahmen enthalten),
  3. der Gesamtwert des Vermögens des Unternehmens überschreitet nicht 3 Mio. CZK (dieser Wert enthält nicht die Forderungen vom Verkauf der Sachanlagen und deren Bezahlung, zufällige oder außerordentliche Forderungen und deren Bezahlung),
  4. das Unternehmen ist zur gleichen Zeit:
    1. ein Verein und ein Zweig eines Vereins,
    2. eine Gewerkschaftsorganisation, ein Zweig einer Gewerkschaftsorganisation oder ein Zweig einer internationalen Gewerkschaftsorganisation,
    3. eine Arbeitgeberorganisation, ein Zweig einer Arbeitgeberorganisation, eine internationale Arbeitgeberorganisation, ein Zweig einer internationalen Arbeitgeberorganisation,
    4. eine Kirche und eine Religionsgemeinschaft oder eine kirchliche Institution, die eine juristische, gemäß dem den Status der Kirchen und Religionsgemeinschaften regelnden Gesetz registrierte Person ist, oder
    5. eine Jagdgesellschaft.

Die neue gesetzliche Regelung der einfachen Buchhaltung kommt nicht auf die ursprüngliche Fassung zurück, d.h. auf die Erfassung der Buchungsfälle auf einem Konto. Der Begriff "einfache Buchhaltung" bezieht sich jetzt mehr auf das Ausmaß ihrer Führung.  Auf der anderen Seite finden wir jedoch viele Übereinstimmungen mit der früheren Regelung, insbesondere bei den Aufstellungen. Das Ergebnis der Buchhaltung sind zwei Aufstellungen - die Aufstellung der Einnahmen und der Ausgaben und die Aufstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten.

Die Bücher der einfachen Buchhaltung sind wieder:

  1. das Kassenbuch (dieses enthält Informationen über die Geldmittel, d.h. über die Einnahmen und die Ausgaben),
  2. Buch der Forderungen und der Verbindlichkeiten (ein Teil dieses Buches sind auch die sog. gesetzlichen Rücklagen),
  3. Hilfsbücher zu den sonstigen Vermögenswerten (insbesondere zum materiellen und immateriellen Anlagevermögen, Finanzanlagen, Vorräten und Wertzeichen).

Da die neue gesetzliche Regelung der einfachen Buchhaltung nicht mit der ursprünglichen völlig identisch ist, werden folgende Bestimmungen des Gesetzes abgeschafft:

  1. die Bestimmungen über die Abschreibungen, die Wertberichtigungen, die Rückstellungen und den Zeitwert,
  2. die Bestimmungen über den geregelten Kontenplan, den Buchungszeitplan oder andere Bestimmungen über den Jahresabschluss, d.h. die Bestimmungen, die ausschließlich die doppelte Buchhaltung betreffen,
  3. die Unternehmen, die momentan die einfache Buchhaltung führen, können als Buchungszeitraum nicht das Wirtschaftsjahr geltend machen.

Im Rahmen der Wiedereinführung der einfachen Buchhaltung werden auch bestimmte Sanktionen eingeführt. Zum Beispiel für die absolute Nichtführung der einfachen Buchhaltung – 100 Tsd. CZK. Für die Nichtarchivierung der Buchungsdaten oder die Nichtveröffentlichung der Aufstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten - 50 Tsd. CZK. Die bereits bestehenden Sanktionen ändern sich nicht (z. B. die Geldstrafe in Höhe von 6 % des Wertes der Aktiva für die Nichtführung der Buchhaltung, Konten oder 3 % des Wertes der Aktiva für die Nichtveröffentlichung des Jahresabschlusses oder des Jahresberichtes.

Auf der Grundlage der oben genannten Regeln sollte die einfache Buchhaltung für sehr kleine die Buchhaltung führenden Einheiten, die in erster Linie nicht zum Zweck des Unternehmens gegründet sind und die überwiegend eine gemeinnützige Tätigkeit ausüben, einerseits eine administrative und finanzielle Entlastung gegenüber der doppelten Buchhaltung darstellen, andererseits sollte sie einen ausreichenden Raum für ihre Bedürfnisse und Anforderungen bieten.

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