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| August 1, 2022

Die Beimischungspflicht für Biokraftstoffe wurde aufgehoben

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Im Juli endete die Beimischungspflicht für Biokraftstoffe. Die Beimischung der Biokomponente bleibt somit nur auf freiwilliger Basis. Es handelt sich um eine der Maßnahmen, von denen sich die Regierung unter anderem eine Preisermäßigung von Kraftstoffen verspricht. Nach einer früheren Erklärung des Finanzministers, Zbyňek Stanjura (ODS), könnte es zu einer Preissenkung von 1,5 bis zu zwei Kronen pro Liter kommen. 

Darüber hinaus wurde die Verpflichtung der Kraftstofflieferanten abgeschafft, eine Mitteilung über die Einhaltung der Verpflichtung zur kalenderjährigen Sicherstellung einer Mindestmenge an Biokraftstoffen abzugeben, was den Verwaltungsaufwand verringern wird. Diese Verpflichtung wurde rückwirkend auch für den Zeitraum April - Juni 2022 sowie für die für das Jahr 2022 einzureichende Jahresmeldung aufgehoben.

Autor: Lukáš Pflug