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| October 4, 2021

Die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes im Bereich des elektronischen Handels tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft

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Am 30. September 2021 wurde in der Gesetzessammlung eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr veröffentlicht, über die wir Sie bereits in unserem vorherigen Artikel informiert haben.

Ursprünglich sollte die Änderung in der gesamten Europäischen Union am 1. Juli 2021 in Kraft treten, doch aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens (siehe unseren vorherigen Artikel) war es möglich, bis zum Inkrafttreten der Änderung weiterhin das bisher geltende nationale Mehrwertsteuergesetz anzuwenden oder die unmittelbare Wirkung der Mehrwertsteuerrichtlinie zu nutzen und die neuen Regeln anzuwenden.

Die Änderung des MwSt-Gesetzes im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Ab diesem Datum steht das nationale MwSt-Gesetz im Einklang mit der Änderung der MwSt-Richtlinie und erweitert (ohne die Notwendigkeit, die unmittelbare Wirkung anzuwenden) insbesondere die Sonderregelung für die einzige Anlaufstelle (OSS), führt neue Regeln für Betreiber elektronischer Schnittstellen ein und schafft die Befreiung für die Einfuhr von Waren mit geringem Wert ab.