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Der Windfall-Tax-Entwurf wurde von der Abgeordnetenkammer verabschiedet

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Am Freitag 4. 11. 2022 verabschiedete die Abgeordnetenkammer - nach mehrstündiger Debatte in dritter Lesung - den Windfall-Tax-Entwurf. Aus der zweiten Lesung ergab sich eine Reihe von Abänderungsanträgen, von denen jedoch keiner (mit Ausnahme eines klarstellenden Antrags) angenommen wurde. Der Entwurf wird nun an den Senat weitergeleitet.  

Die Steuer aus außerordentlichen Gewinnen ausgewählter Unternehmen sollte daher über die Jahre 2023 – 2025 mit dem Satz von 60 %, zusätzlich zum bestehenden Körperschaftsteuersatz von 19 %, erhoben werden. Es gilt also grundsätzlich das, worüber wir Sie bereits in der Vergangenheit hier informiert haben.

Da der Entwurf mit einer relativ schnellen Nadel genäht wurde und einige Stellungnahmen von Berufskammern, darunter der Steuerberaterkammer, nicht eingearbeitet wurden, ist mit Auslegungsproblemen und Auswirkungen der Sondersteuer auch auf Unternehmen (bzw. Einnahmen) zu rechnen, die nach der Intention des Gesetzgebers ursprünglich nicht hätten wirken dürfen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie der Windfall-Profit-Steuer unterliegen oder nicht, kontaktieren Sie uns bitte. Gerne überprüfen wir dies am konkreten Fall Ihres Unternehmens.


Autor: Jiří Jakoubek, Tomáš Brabenec, Jaroslav Foltýn