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Petr Němec | September 27, 2022

Der geringe Mehrwert bei Investitionsanreizen endet

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Anfang September 2022 hat die Regierung der Tschechischen Republik einen Regierungsverordnungsentwurf zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 221/2019 Slg., über die Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über Investitionsanreize, in der jeweils geltenden Fassung, vorbereitet.

Erhöhung des Mehrwertes

Ziel der vorgeschlagenen Maßnahme ist es, auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung in der Tschechischen Republik zu reagieren, und die Vorstellungen der Regierung über die weitere Ausrichtung der öffentlichen Unterstützung, d.h. die Schaffung eines langfristigen Wettbewerbsvorteils der Tschechischen Republik auf der Grundlage der Nutzung von Wissen und Innovation zu unterstützen.

Aus diesem Grund schlägt daher die Regierung vor, die Voraussetzungen für den Erhalt eines Investitionsanreizes wie folgt zu verschärfen:

  • Ausweitung der Bedingung bzgl. höherer Mehrwertschöpfung auf alle Regionen der Tschechischen Republik, außerhalb der Regionen mit einem Arbeitslosenanteil von mind. 7,5 % (derzeit ist es nur der Bezirk Karviná),
  • Verschärfung der Bedingungen für einen höheren Mehrwert wie folgt:
    • Erhöhung der Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung durch Verdoppelung der Anforderung, Mittel für die Zusammenarbeit mit einer Forschungsorganisation auf 2% entsprechender Kosten auszugeben,
    • Erhöhung des Anteils von Forschungs- und Entwicklungsmitarbeitern an der Anzahl der vorhandenen Mitarbeiter, von bestehenden 2 % auf 3 %.

Diese Einstellung zielt auf eine stärkere Motivation für Unternehmen ab, in andere Geschäftsaktivitäten zu investieren, insbesondere in Aktivitäten im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, die den Unternehmen helfen, die Produktivität und Wertschöpfung zu steigern und somit Preis- und Lohnsteigerungen besser zu bewältigen. 
Bestimmte strategische Investitionsvorhaben werden von diesen höheren Mehrwertgrenzen ausgenommen.

Energetische Transformation der Tschechischen Republik  

Neu versucht die Regierung, zur Erfüllung der Energieziele der tschechischen Wirtschaft und zur Energieautarkie der Tschechischen Republik beizutragen, indem sie gezielter die Produktion von Technologien und Geräten fördert, die zur Energieeinsparung und -umwandlung beitragen werden. Eine Liste dieser ausgewählten Produkte befindet sich in der separaten, zur Regierungsverordnung Nr. 221/2019 Slg. neu hinzugefügten Anlage Nr. 4. Es handelt sich hauptsächlich um Produkte, für die ihr Mangel oder ihre teilweise Nichtverfügbarkeit auf dem Markt festgestellt wurde, und es ist notwendig, die Erhöhung deren Produktionskapazitäten direkt in der Tschechischen Republik zu unterstützen, was zu einer höheren Selbstversorgung der Tschechischen Republik in Produktion dieser Produkte beitragen wird. Allerdings muss der Antragsteller gleichzeitig nachweisen, dass es sich bei der beabsichtigten Investition um Produkte handelt, die zur Erzeugung oder Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden bestimmt sind.

Eine verstärkte Förderung der Produktion der genannten Produkte wird durch folgende Änderung der festgelegten Förderbedingungen sichergestellt:

  • Investitionen, die auf die Herstellung dieser Produkte abzielen, können einen Investitionsanreiz in Form einer materiellen Unterstützung für den Erwerb von langfristigen materiellen und immateriellen Vermögenswerten für strategische Investitionsvorhaben erhalten, ohne die Investitionen die Höhe von 2 Mrd. CZK tätigen und 250 neue Arbeitsplätze schaffen zu müssen,
  • Die Höhe der materiellen Unterstützung für strategische Investitionsvorhaben würde in allen Regionen auf bis auf 20% der entsprechenden Kosten erhöht (derzeit ist diese Höhe der materiellen Unterstützung nur in den Regionen Karlovy Vary, Ústí nad Labem und Mährisch-Schlesien verfügbar); dies ist zwar die maximal mögliche Maßnahme, aber die konkrete Höhe der materiellen Unterstützung wird weiterhin von der Regierung gemäß den aktuellen Möglichkeiten des Staatshaushalts und der Bedeutung der jeweiligen Investition zur Erreichung der Energieziele der tschechischen Wirtschaft festgelegt,
  • Wird eine Investition von der Regierung als ein strategisches Investitionsvorhaben genehmigt, muss sie die oben genannten Grenzen bzgl. höheren Mehrwerts nicht erfüllen.

Die vorgeschlagene Änderung der Bedingungen sollte die Investitionstätigkeit privater Unternehmer im Bereich bestimmter ausgewählter Produkte mit energetischer Bedeutung für die Tschechische Republik weiter unterstützen und zur Lokalisierung deren Produktion in der Tschechischen Republik beitragen. Gleichzeitig sollte die Änderung die Erhöhung der Produktionskapazitäten bestehender inländischer Hersteller unterstützen, da die Bedingungen sowohl für in- als auch für ausländische Antragsteller gleich sind.

Der Entwurf wurde im Rahmen eines externen Kommentierungsverfahren (am 23. September 2022) einvernehmlich besprochen. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.

Autor: Martin Hahn, Petr Němec