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| July 12, 2021

Das Ministerium für Arbeit und Soziales wird Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die vom Tornado betroffen sind, durch das gezielte Programm „Tornádo“ helfen

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Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten hat das Tornado-Programm eingeführt. Ziel des Programms ist es, den Erhalt von Arbeitsplätzen zu unterstützen und Unternehmen in den vom Tornado am stärksten betroffenen Gebieten zu helfen, d. h. in der Region Břeclav, der Region Hodonín und in den Gemeinden Stebno und Blatno in Nordböhmen. Im Rahmen des Programms werden den betroffenen Arbeitgebern die Lohnkosten für die Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 25. Juni bis 31. Juli 2021 erstattet.

Der Zuschuss zur Deckung der Lohnkosten wird auf der Grundlage einer zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt der Tschechischen Republik abgeschlossenen Vereinbarung gewährt, und er wird auf der Grundlage einer Abrechnung gezahlt, die der Arbeitgeber vor der tatsächlichen Zahlung der Lohnkosten vorlegen kann. Die Höhe des Beitrags pro Arbeitnehmer beträgt 100 % der förderfähigen Lohnkosten, maximal jedoch den Durchschnittsverdienst des Arbeitnehmers einschließlich der Pflichtbeiträge.

In den folgenden Fällen erhält der Arbeitgeber den Zuschuss:

  1. Hindernisse auf der Seite des Arbeitgebers
  • Das Unternehmen befindet sich in dem betroffenen Gebiet und ist betriebsunfähig, so dass die Mitarbeiter zu Hause bleiben und einen Lohnausgleich von mindestens 60 % des Durchschnittsverdienstes erhalten.
  1.   Hindernisse auf Seiten des Arbeitnehmers
  • Der Arbeitnehmer behebt während der Arbeitszeit Schäden an seinem Eigentum oder am Eigentum von Nachbarn. Er muss dafür keinen Urlaub nehmen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnausgleich nach dem Arbeitsgesetzbuch, aber der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer diesen Ausgleich über seine Verpflichtungen hinaus zahlen.
  1. Der Arbeitnehmer wird infolge der Schadensbehebung an einen anderen Arbeitsplatz versetzt
  • In diesem Fall gibt es weder auf Seiten des Arbeitnehmers noch auf Seiten des Arbeitgebers Hindernisse. Dem Arbeitnehmer ist mindestens derselbe Lohn zu zahlen, als ob er nicht versetzt worden wäre. Sein Lohn ist dem Arbeitgeber zu erstatten.