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Das Gesetz über die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer tritt bald in Kraft - sind Sie bereit?

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Bereits am 1. Juni 2021 tritt das neue Gesetz über die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer in Kraft[1] (im Folgenden „GEwE“). Was muss beachtet werden?

Änderung der Definition des wirtschaftlichen Eigentümers

Die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers, die früher im AML-Gesetz[2] enthalten war, wurde durch eine ausführlichere Definition im GEwE ersetzt.

Allgemein ist jetzt der wirtschaftliche Eigentümer jede natürliche Person, die:

  1. der endgültige Eigentümer oder
  2. die Person mit dem endgültigen Einfluss ist.

In den meisten Fällen ist der Kreis der wirtschaftlichen Eigentümer gleich wie gemäß dem AML-Gesetz, es ist jedoch nicht jedes Mal so. Die Bestimmung einer unterschiedlichen Person als wirtschaftlichen Eigentümers erfolgt zum Beispiel in dem Fall, wenn der wirtschaftliche Eigentümer nach den grundlegenden Kriterien nicht bestimmt werden kann und der wirtschaftliche Eigentümer dann ein Mitglied des satzungsmäßigen (gesetzlichen) Organs oder des Managements (oder sein Vertreter im Fall einer juristischen Person) sein wird. Gemäß dem AML-Gesetz wird der wirtschaftliche Eigentümer das Mitglied des satzungsmäßigen (gesetzlichen) Organs sein bzw. sein Vertreter, d.h. der Vertreter der jeweiligen Handelskörperschaft. Im Falle des GEwE wird der wirtschaftliche Eigentümer darüber hinaus auch das Mitglied des Managements der Handelskörperschaft (in der Regel ein Mitglied des satzungsmäßigen Organs) sein, die die Person mit dem endgültigen Einfluss ist, d.h. die oberhalb der Struktur der Beziehungen steht. Daher ist es notwendig zu überprüfen, ob nach der neuen Definition eine Änderung im Kreis der Personen, die wirtschaftliche Eigentümer sind, erfolgte.

Erweiterung des Umfangs der eingetragenen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer

Der Umfang der in die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer eingetragenen Angaben wird jetzt erweitert, und daher müssen sie um die Beschreibung der Struktur der Beziehungen ergänzt werden, falls es sie gibt, einschließlich der Namen, der Firmen und der Identifikationsnummern der Personen, die sie bilden, und weiterhin müssen sie um die Angabe des Datums, zu dem die natürliche Person wirtschaftlicher Eigentümer geworden ist, ergänzt werden.

Automatische Durchschrift

Im Falle der Handelskörperschaften, bei denen die Eigentümerstruktur nach den im Handelsregister eingetragenen Angaben eindeutig ist (typisch für die Gesellschaften mit dem Alleineigentümer oder mit dem Alleinaktionär), wird die Durchschrift der wirtschaftlichen Eigentümer in die Evidenz automatisch erfolgen.

Was passiert, wenn ich den wirtschaftlichen Eigentümer nicht eintrage?

Wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Handelskörperschaft in der Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer nicht eingetragen ist, darf diese Körperschaft folgendes nicht:

  • die Handelskörperschaft darf keinen Gewinnanteil an den wirtschaftlichen Eigentümer und auch nicht an die juristische Person oder an den Treuhandfonds, deren wirtschaftlicher Eigentümer er ist, auszahlen.
  • eine andere Handelskörperschaft darf an diese Handelskörperschaft keinen Gewinnanteil auszahlen,

wobei das Recht auf den Gewinnanteil oder auf den Anteil an anderem Eigenkapital, das auf diese Weise bis Ende des Geschäftsjahres nicht ausgezahlt wurde, in dem seine Auszahlung beschlossen wurde, erlischt.

  • der wirtschaftliche Eigentümer darf bei der Beschlussfassung des obersten Organs dieser Handelskörperschaft seine Stimmrechte nicht ausüben oder als alleiniger Gesellschafter oder als juristische Person, deren wirtschaftlicher Eigentümer er ist, keinen Beschluss fassen.

Auch die juristische Person, bei der in der Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer kein wirtschaftlicher Eigentümer eingetragen ist, darf bei der Beschlussfassung des obersten Organs der Handelskörperschaft keine Stimmrechte ausüben oder als alleiniger Gesellschafter keinen Beschluss fassen.

Gefahr einer hohen Strafe

Für die Ordnungswidrigkeiten gemäß GEwE kann eine Strafe bis zu 500 000 CZK auferlegt werden.

Die zur Eintragung in die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer verpflichtete Person (im Folgenden „die erfassende Person“) kann eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn

  • sie die Eintragung keiner Angabe in die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer sicherstellt oder
  • wenn sie innerhalb von 15 Tagen ab der Rechtskraft des Beschlusses über die Unstimmigkeit keine Eintragung der neuen Angaben in die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer sicherstellt[3].

Der wirtschaftliche Eigentümer kann eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn er nicht die notwendige Mitwirkung an die erfassende Person zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen leistet.

Bis wann muss die ordentliche Eintragung sichergestellt werden?

Die erfassenden Personen, die keine Handelskörperschaften sind, und

  • die bisher keine Eintragung in die jeweilige Evidenz sichergestellt haben, müssen dies bis zum Dezember 2021 tun;
  • die Personen, die eine Eintragung nach der früheren rechtlichen Regelung sichergestellt haben, müssen bis zum Juni 2022 sicherstellen, dass der Eintrag den Anforderungen des GEwE entspricht.

Die erfassenden Personen, die keine Handelskörperschaften sind, und die

  • die Eintragung in der gesetzlichen Frist gemäß dem AML-Gesetz sichergestellt haben, müssen bis zum Dezember 2021 sicherstellen, dass die eingetragenen Angaben den Anforderungen des GEwE entsprechen;
  • die Personen, die bisher keine Eintragung in die jeweilige Evidenz durchgeführt haben oder die sie nicht in der gesetzlichen Frist durchgeführt haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, müssen dies unverzüglich nach dem Inkrafttreten des GEwE, d.h. dem Juni 2021, tun.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie nach dem Gesetz über die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer vorgehen sollen, können Sie sich an uns gerne wenden, und wir werden Sie bei dem Verfahren begleiten.

 

[1] Gesetz Nr. 37/2021 Sb., über die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer
[2] Gesetz Nr. 253/2008 Sb., über bestimmte Maßnahmen zur Legalisierung der Erträge aus Straftaten und über die Terrorismusfinanzierung
[3] Über die Unstimmigkeit entscheidet das Gericht auf der Grundlage einer Mitteilung (z.B. seitens eines öffentlichen Organs) oder aus eigenem Anlass