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Petra Vaněčková | Alice Šrámková | March 8, 2023

Besteuerung oder Nichtbesteuerung der Neubewertung auf Realwert oder Anwendung von Hedge Accounting unter den aktuellen Bedingungen steigender Zinssätze und einer stärkeren Krone

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Kursdifferenzen und Absicherungsbuchhaltung - Hedge Accounting

Im Jahr 2022 kam es zu einem deutlichen Zinsanstieg und gleichzeitig zu einer Stärkung der Krone gegenüber dem EUR. Diese Situation hat nicht zu vernachlässigende Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis und in weiterer Folge auf die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage. Hat eine Rechnungseinheit erhebliche Fremdwährungsverbindlichkeiten, entstehen durch die Stärkung der Krone am Bilanzstichtag Kursgewinne, die durch ein höheres wirtschaftliches Ergebnis (vor Steuern) auch die Steuerbemessungsgrundlage erhöhen.
Bereits vor Jahren wurde judiziert, dass auch Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Fremdwährungs- Forderungen und Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Für einige Rechnungseinheiten kann diese Situation jedoch durch Absicherungsbuchhaltung/ Hedging Accounting gelöst werden. Um es anwenden zu können, ist eine Absicherungsdokumentation erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Absicherung effizient ist, und die es der Rechnungseinheit nachfolgend ermöglicht, diese Kursdifferenzen nicht im Gewinn, sondern im Eigenkapital durch Bewertungsdifferenzen auszuweisen.

Zinsswaps und Devisenforwards

Eine ähnliche Situation ergibt sich bei Zinsswaps. Eine Reihe von Rechnungseinheiten hat Zinsswaps abgeschlossen, die das Zinsrisiko absichern und einen variablen Zinssatz in einen festen ändern. Nach den Rechnungslegungsvorschriften ist es erforderlich, ein solches Derivat zum Realwert zum Abschlussstichtag zu bewerten und entweder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder über Bewertungsdifferenzen im Eigenkapital zu erfassen. In den Vorjahren haben die Rechnungseinheiten diese Derivate aufgrund der administrativen Komplexität des Hedge Accounting häufig als nicht absicherbar über die Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Ende 2022 weisen diese Zinsswaps jedoch in der Regel einen deutlich positiven realen Wert auf, was ähnlich wie die Aufwertung des Kronenkurses sowohl zu einer Erhöhung des wirtschaftlichen Ergebnisses als auch der Steuerbemessungsgrundlage führt. Auch hier kann die Anwendung von Hedge Accounting eine Lösung sein. Analog kann dies auf Devisenforwards (Termingeschäfte) angewendet werden

Meinen Sie, dass die oben beschriebene Situation auch Sie betrifft, kontaktieren Sie uns.

Autor: Alice Šrámková, Petra Vaněčková