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| May 1, 2014

Anspruch auf MwSt-Abzug bei Stromerzeugung in den Photovoltaik-Kraftwerken

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Ab 1. 1. 2013 trat für die Stromhersteller in den Photovoltaik-Kraftwerken (im Folgenden nur „Hersteller“), die als Form der Staatsförderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen den sog. grünen Bonus wählten, eine Änderung in der Geltendmachung der Mehrwertsteuer (im Folgenden nur „MwSt“) ein.

Die grundsätzliche Änderung ist, dass der grüne Bonus bis Ende des Jahres 2012  als Entgelt für Dienste der ökologischen Weise der Stromerzeugung betrachtet wurde, da es eine direkte Vertragsbeziehung zwischen den Herstellern und den Betreibern des regionalen Verteilungssystems oder des Übertragungssystems gab.

Der grüne Bonus ist ab 2013 nicht MwSt-Gegenstand. Diese Änderung wird sich natürlich auch bei Geltendmachung des Anspruchs auf MwSt-Abzug auswirken.

Zu der oben angeführten Problematik erließ die Generalfinanzdirektion eine Information, die auf der Webseite der Finanzverwaltung veröffentlicht wurde.