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| September 7, 2021

Änderungen beim Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik

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Im Zusammenhang mit der am 2. August 2021 in Kraft getretenen Novelle des Ausländergesetzes muss jeder Ausländer, der in die Tschechische Republik einreist und sich dort länger als 90 Tage aufhält, eine Reisekrankenversicherung im Rahmen der umfassenden Gesundheitsversorgung abschließen. Diese Versicherung kann nur mit der Versicherungsgesellschaft VZP, a.s. abgeschlossen werden. Die Verpflichtung zum Abschluss einer umfassenden Krankenversicherung gilt nicht für Ausländer, die Anspruch auf eine Versicherung im Rahmen des öffentlichen Krankenversicherungssystems haben, deren Gesundheitsversorgung durch einen internationalen Vertrag abgedeckt ist, oder die im Besitz einer gültigen EHIC- und GHIC-Krankenversicherungskarte sind.

Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union werden neue Krankenversicherungskarten für britische Versicherte ausgestellt, die mit der neuen GHIC ihren Anspruch auf grundlegende Versorgung in der gesamten Europäischen Union nachweisen können. Bestehende Europäische Krankenversicherungskarten, die im Vereinigten Königreich in allen Formen ausgestellt wurden, können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden.

Selbstverständlich können alle Personen, die Anspruch auf eine Versicherung im Rahmen des öffentlichen Krankenversicherungssystems haben, nach wie vor wählen, bei welcher der sieben tschechischen öffentlichen Versicherungsgesellschaften sie versichert sein möchten; sie sind von dieser Gesetzesänderung nicht betroffen.