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Jan Vácha | February 7, 2018

Alles, was Sie über die Forderungen wissen müssen

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Wenn wir mit Forderungen gut arbeiten wollen, müssen wir nicht nur Einsicht in die Rechnungslegungsvorschriften, sondern auch in das Bürgerliche Gesetzbuch nehmen. In diesem Text werden Sie erfahren, was man alles wissen muss und welche Begriffe verwendet werden. 

Was muss man kennen:

Die Definition der Forderung aus der Sicht des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Den Zeitpunkt der Verbuchung einer Forderung gemäß den Rechnungslegungsvorschriften
Die Grundsätze der Bewertung von Forderungen
Die Hauptarten des Erlöschens von Forderungen

Definition der Forderung

Die Definition der Forderung ist nicht im Buchhaltungsgesetz oder in einer Verordnung, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten. Außerdem müssen wir von der Definition der Verbindlichkeit ausgehen. Das Gesetz Nr. 89/2012 Sb., Bürgerliches Gesetzbuch legt in § 1721 fest, dass ein Gläubiger aufgrund einer Verbindlichkeit gegenüber dem Schuldner einen Anspruch auf eine Leistung als eine Forderung hat und der Schuldner verpflichtet ist, diesem Anspruch mittels der Befriedigung der Schuld nachzukommen. Die Forderung ist daher ein Anspruch des Gläubigers auf eine Leistung vom Schuldner und gleichzeitig eine Verpflichtung des Schuldners, seine Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen.

Was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch?

Gem. § 1723 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsteht eine Verpflichtung (Verbindlichkeit)

  • aufgrund eines Vertrags
  • aufgrund einer rechtswidrigen Tat
  • aufgrund einer anderen rechtlichen Tatsache, die dazu nach der Gesetzgebung tauglich ist.

In § 1789  wird  weiter festgelegt, dass der Schuldner aufgrund der (Verpflichtung) Verbindlichkeit verpflichtet ist,

  • etwas zu geben
  • etwas zu tun
  • etwas zu unterlassen
  • oder etwas zu erdulden,

und der Gläubiger ist berechtigt, von ihm dieser Verpflichtungen zu verlangen.

Aus der Perspektive des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsteht durch den Vertragsschluss für beide Vertragsparteien sowohl eine Verbindlichkeit, als auch eine Forderung.

Der Lieferant hat eine Verpflichtung (eine Verbindlichkeit), die Ware zu liefern oder die Dienstleistung zu erbringen, und er hat einen Anspruch (eine Forderung) in Bezug auf die Bezahlung des vereinbarten Preises. Der Abnehmer hat einen Anspruch (eine Forderung) auf die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen und eine Verpflichtung (eine Verbindlichkeit) zur Zahlung des vereinbarten Preises.

Die Buchhaltung kopiert nicht die Rechtsstellung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Das Gesetz Nr. 563/1991 Sb., Buchhaltungsgesetz, legt im § 2 fest, dass die Buchführungseinheiten, die die doppelte Buchhaltung führen, die Buchhaltung mittels doppelter Buchungen über

  • den Stand und die Änderungen der Vermögenswerte und anderer Aktiva
  • den Stand der Verbindlichkeiten einschließlich der Schulden und anderer Passiva
  • die Aufwendungen und die Erträge, sowie
  • das Ergebnis führen.

Zeitpunkt der Buchung

Ein wichtiger Moment aus der Perspektive der Buchhaltung ist der Zeitpunkt des Tatbestands des Buchungsfalls. Es ist ein Zeitpunkt, zu dem die jeweiligen Buchungen durchgeführt werden.

Die Definition besagt, dass der Zeitpunkt des Tatbestands eines Buchungsfalls der Tag sei, an dem

  • eine Lieferung erfolgt,
  • eine Schuld in Geldform beglichen wird,
  • eine Forderung erfüllt wird,
  • eine Forderung abgetreten wird,
  • eine Forderung als Einlage verwendet wird,
  • eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung gezahlt oder angenommen werden,
  • eine Schuld übernommen wird usw.
  • (Dies ist keine erschöpfende Aufzählung, im Punkt 2.4.3. des Tschechischen Rechnungslegungsstandards Nr. 001 sind noch weitere Fälle angeführt).

Die Definition kann im Tschechischen Rechnungslegungsstandard für Unternehmer (ČÚS) Nr. 001, insbesondere im Absatz 2.4.3 gefunden werden.
Der Vertragsschluss und weitere Gründe der Tilgung der Verbindlichkeit (und auf der anderen Seiten der Entstehung einer Forderung) gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch erfüllen in der Regel nicht die Definition des Zeitpunkts des Tatbestands eines Buchungsfalls nach den Tschechischen Rechnungslegungsstandards (ČSÚ), und daher haben sie keinen Buchungsvorgang  als Folge. In der Buchhaltung werden eine Forderung oder eine Verbindlichkeit erst dann abgebildet, wenn der Gegenstand einer Lieferung gewährt wird oder wenn eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung für eine vertraglich vereinbarte Lieferung bezahlt wurden.

Aus der handelsrechtlichen Perspektive ist eine Forderung ein weit gefasster Begriff, die Forderungen können in zwei Kategorien unterteilt werden: 

  1. Forderungen in Geldform (ein Anspruch auf Geld)
  2. Sachforderungen (ein Anspruch auf eine andere Art von Leistung, in der Regel auf Dienstleistungen oder Sachen)


Eine Forderung kann aufgrund einer Geschäftsbeziehung entstehen. Dies geschieht jeden Tag, wenn wir in einem Geschäft etwas einkaufen. Auf der einen Seite ist der Käufer, dem ein Anspruch auf die Ware entsteht, auf der anderen Seite ist der Verkäufer, dem ein Anspruch auf die Bezahlung des Kaufpreises entsteht.

Eine Forderung kann auch ein Anspruch auf eine Warenlieferung oder auf die Erbringung einer Dienstleistung sein. Diese Forderung entsteht durch die Bezahlung eines Teils oder des ganzen vereinbarten Preises im Voraus (es handelt sich hierbei in der Regel um eine bezahlte Anzahlung).


Bewertung von Forderungen

Gemäß dem § 25 des tschechischen Buchhaltungsgesetzes werden zum Zeitpunkt des Tatbestands eines Buchungsfalles die Forderungen wie folgt bewertet:

  • bei der Entstehung mit dem Nennwert
  • beim Erwerb gegen Zahlung oder als eine Einlage mit dem Anschaffungspreis.

Im Tschechischen Rechnungslegungsstandard (ČSÚ) Nr. 001 wird weiter angeführt, dass für die Zwecke der Bewertung von Forderungen in einer Fremdwährung zum Tag deren Entstehung als Zeitpunkt des Tatbestands des Buchungsfalls beim Lieferanten der Tag der Ausstellung der Rechnung oder eines ähnlichen Belegs betrachtet werden kann.
Ein Bestandteil des Anschaffungspreises der Forderungen sind gemäß dem § 50 der Verordnung

  • die mit dem Erwerb zusammenhängenden Aufwendungen, wie z. B. die Kosten für ein Sachverständigenbewertung der gekauften Forderungen, die Honorare der Rechtsanwälte und Provisionen.


Überfällige Forderungen

Nicht jede Forderung wird ordnungsgemäß innerhalb der Zahlungsfrist getilgt, daher gibt es bei fast allen Buchführungseinheiten überfällige Forderungen. Die Buchführungseinheit kann daher die Forderungen erfassen, deren umsetzbarer Wert (insbesondere in Bezug auf die Bonität des Schuldners) erheblich kleiner als deren Buchwert (bei der Entstehung der Forderung), im schlimmsten Fall sogar ein Null-Wert sein kann. 
Auf der Grundlage der Bestimmungen des § 25 Abs. 3 des Buchhaltungsgesetzes erfassen die Buchführungseinheiten bei der Bewertung am Ende des Bilanzstichtags nur die Gewinne, die zum Bilanzstichtag erzielt wurden, und sie nehmen alle vorhersehbaren Risiken und mögliche Verluste, die das Vermögen und die Verbindlichkeiten betreffen und die bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannt sind, in Betracht, und sie nehmen auch alle Minderung des Wertes unabhängig davon, ob das Ergebnis des Geschäftsjahres ein Gewinn oder ein Verlust ist, in Betracht. In der Praxis wird die Minderung des Wertes einer Forderung auf zweierlei Weise gelöst.

  1. Durch die Bildung eines Wertberichtigungspostens, wenn es sich um eine vorübergehende Minderung des Wertes handelt.
  2. Durch eine Abschreibung, wenn der Gläubiger einen Grund zur Annahme hat, dass es sich um eine dauerhafte Wertminderung handelt.


Die Wertberichtigungsposten auf Forderungen werden auf der Grundlage von internen Regeln der Gesellschaft (interne Richtlinie), insbesondere im Hinblick auf die Bonität des Schuldners, auf die Wahrscheinlichkeit der Zahlung und auf die Erfahrung der Buchführungseinheit gebildet.


Die Abschreibung einer Forderung ist nur dann möglich
, wenn eine Forderung nachweislich uneinbringlich ist.

Tilgung einer Forderung

Forderungen werden am häufigsten

  • durch die Tilgung einer Schuld - durch die Bezahlung oder durch die Lieferung von Waren oder durch die Erbringung einer Dienstleistung getilgt. In einigen Fällen kann der Schuldner mit dem Gläubiger die Tilgung einer Verbindlichkeit (und gleichzeitig auch einer Forderung) - durch die Erlöschung einer Verbindlichkeit und durch das Ersetzen durch eine neuen Verbindlichkeit oder durch die Entlastung von Schulden
  • durch die Aufrechnung von Forderungen („eine Kompensation“), die in § 1982 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verankert ist (wenn sich Parteien eine Leistung gegenseitig schulden, kann jede Partei gegenüber der anderen Partei erklären, dass sie ihre Forderung gegenüber der Forderung der anderen Partei aufrechnet). Eine Aufrechnung kann vorgenommen werden, sobald einer Partei der Anspruch auf die Tilgung einer Forderung und die Verpflichtung, eine Schuld zu begleichen entsteht. Durch die Aufrechnung werden die gegenseitigen Forderungen in dem Umfang, in dem sie sich decken, getilgt.
  • Durch die Abtretung an einen anderen Gläubiger. Dadurch gehen alle Rechte auf einen anderen Gläubiger über.
  • durch die Verjährung (es handelt sich um die Schwächung des Rechts auf die gerichtliche Beitreibung; es wird eine allgemeine Frist von 3 Jahren in § 629 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt).

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