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| June 13, 2022

Abschaffung der Kfz-Steuer auf ausgewählte Fahrzeuge und Förderung der Elektromobilität

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Am 8. Juni 2022 wurde in der Gesetzessammlung das Gesetz Nr. 142/2022 Slg. erlassen, wodurch das Gesetz Nr. 586/1992 Slg, über Einkommensteuern, in der geänderten Fassung, das Gesetz Nr. 16/1993 Slg., über die Straßensteuer, in der geänderten Fassung, und das Gesetz Nr. 201/2012 Slg., über den Luftschutz, in der geänderten Fassung, geändert werden. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Es handelt sich um eine Maßnahme gegen steigende Kraftstoffpreise, insbesondere eine deutliche Einschränkung des Kfz-Steuer-Gegenstandes, sowie um Änderungen im Einkommensteuergesetz zur Förderung der Elektromobilität.